Ist es erlaubt seine mathelehrerin zu verklagen?

7 Antworten

Ja klar man kann in Deutschland jeden verklagen.

Bist du minderjährig dann geht das allerdings bei Beteiligung mit Anwalt nicht ohne deine Eltern - weil der Anwalt will schließlich bezahlt werden.

Bei Volljährigkeit deinerseits setzt ein Mandat bei einem Anwalt voraus dass du zahlungsfähig bist.

Du kannst verklagen, wen immer Du willst. Ob es erfolgreich ist, ist eine andere Sache.

Du kannst theoretisch jeden verklagen. Nicht nur die Mathelehrerin, sondern z.B. auch den Physiklehrer, die Deutschlehrerin oder den Hausmeister.

Natürlich!

Zivilrechtlich kannst du jederzeit Klage einreichen.

Ob das am Ende des Tages sinnvoll/erfolgreich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Hallo,

wieso willst Du sie verklagen? Weil sie klüger ist als Du?

Da wirst Du viele Frauen verklagen müssen.

Viel Spaß,

Willy