Ist es erlaubt Aldi Talk mit mobilen WLAN-Router zu benuten?
Hallo,
darf man die Aldi Talk SIM-Karte in Verbindung mit einem mobilen WLAN-Router nutzen? In den AGBs habe folgendes gefunden:
Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen: Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das E-Plus Mobilfunknetz.
So richtig verstehe ich den Satz nicht. Darf ich oder darf ich nicht? Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Der Satz ist schon nicht so einfach zu verstehen. Ich denke man soll so ein LeastCost- Verfahren nicht nutzen, bei dem man bei einem GSM- Gateway mit mehreren verschiedenen Simkarten zwischen der passenderen jeweils auswählt. (siehe dazu einmal den vierten Punkt unter "Zielgruppe" bei Wikipedia zum Gerät: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilfunk-Gateway )
Die Weitergabe des Internets mithilfe eines WLAN- Routers kann eigentlich nicht verboten sein, da Aldi selbst UMTS- Sufrsticks verkauft, mit denen man sein Simkartenguthaben nicht nur für das Handy, sondern auch zum Surfen mit einem Computer nutzen kann. Zudem hat heutzutage jedes Smartphone eine Hotspot- Funktion , mit der man sein (mobiles) Internet teilen kann. (das selbe macht ein WLAN- Router ja auch nur)
Wenn du die Sim- Karte an einem UMTS- Router nutzen würdest, dann fiele dies nicht auf, da deinem Router dann einfach die IP zu gewiesen wird, die sonst das Handy bekommen hätte. Alle über den Router mit dem Internet verbundenen Geräte besitzen die selbe IP. Aus dem Internet kann nicht gesehen werden, wieviele Geräte hinter einer bestimmten IP stecken.
Glaube nicht kanst mal bei eplus fragen.
Das wäre normalerweise das erste was man machen sollte, beim Anbieter Medion-Mobile nachfragen. Will ich aber nicht, denn wie heißt es so schön: Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
"Der Satz ist schon nicht so einfach zu verstehen.": Selbst die Profis in meinen Lieblingsfachhandel konnten nicht wirklich was mit dem Satz anfangen.
"Die Weitergabe des Internets mithilfe eines WLAN- Routers kann eigentlich nicht verboten sein ...": Denke ich auch, denn der Mobilfunkanbieter bekommt zwar mit, mit welchem Gerät ich ins Internet gehe, aber: Mobile WLAN-Router kann man auch mittels Kabel mit dem PC verbinden und damit wäre es das gleiche wie ein erlaubter Surf-Stick. Ob die Internetverbindung nun per WLAN oder Kabel läuft, kann der Anbieter meines Wissens nach nicht überprüfen.
Vielen Dank für deine Antwort.