Ist eine teilhafte LASIK Korrektur möglich?
Ich möchte zur Polizei (mittlerer Dienst), aber habe ein sphärisches Äquivalent von +6,00 und +6,50, was aber viel zu hoch ist.
Wäre eine teilhafte LASIK Korrektur möglich (also bis zu dem Limit von +3,00) und würde wenigstens ein Bundesland dies als akzeptabel ansehen, oder darf ich mir was anderes suchen?
Eine Karriere bei der Bundespolizei wäre ein Traum, aber eher weniger realistisch.
Alternativen zum Beruf wie Zoll, Feldjäger, etc. hab ich mir auch schon angesehen.
2 Antworten
Teilhaft? Was ist das?
Bundespolizei kannst du vergessen und für die LaPo gilt das sicher auch, müsste man tatsächlich beim Medizinischen Dienst erfragen. Dürfte ein relativer Ausschlussgrund sein.
Vergessen kannst du es deshalb, weil die pdv300 auch PRÄoperative Grenzwerte vorsieht.
Jedes BL hat unterschiedliche Anerkennungen der Verfahren und Wartezeiten. Eine Auflistung findest du auf www.copzone.de
Gruß S.
Schau dir die Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Berufe an.
Oft ist eine Laserkorrektur der Augen ein Ausschlusskriterium.
Es ist egal, ob teilweise, oder vollständig korrigiert wird. Ich weiß nicht mehr, von welchem Bundesland ich es las, sobald der Laser am Auge war, ist eine Bewerbung bei der Polizei zwecklos.
Also lies dir alles durch, oder frag telefonisch nach. Auf andere Weise wirst du nicht die gewünschten Infos bekommen.
Es gibt Limits, aber eine LASIK OP ist nicht ein direkter Ausschlussgrund, ich sollte wohl eher beim polizeiärztlichen Dienst fragen anstatt von hier.
Richtig. Zumal in jedem Bundesland andere Regeln gelten.
Das war aber leider nicht meine Frage.