Ist eine Internetrecherche vor der Prüfung unterschleif?

2 Antworten

Hallo! Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wo das Problem liegt. Ich habe auch den Plan, einige Formulierungen aus guten Interpretationsaufsätzen herauszufiltern und zu lernen, um diese dann in der Klausur anzuwenden. Eigentlich sollte dies erlaubt sein, schließlich willst du ja nur deinen Ausdruck verbessern und das könntest du direkt als Argument auf die Behauptung deiner Lehrerin, du könntest niemals so gut schreiben, anwenden.
Laut folgender Definition, „Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit Note 6 bewertet“, müssten deine Recherchen "unerlaubte Hilfe" sein, was ich persölich absolut nicht nachvollziehen kann. Leider habe ich nicht so viel Ahnung vom Schulgesetz und demzufolge nicht die Garantie, dass meine Vermutung stimmt.Trotzdem solltest du das Thema auf jeden Fall in irgendeiner Form nochmal ansprechen.

LG BarbiD

Wenn Du das wortwörtlich so hingeschrieben hast, wie es im Internet steht, kann das schon vermutet werden.

 dass ich niemals so gut schreiben könnte

Deine Lehrerin kennt Dich besser als wir.