Kann eine Uni Prüfung nach zwei Jahren als nicht bestanden gewertet werden?

1 Antwort

Das ganze könnte als Betrug oder Betrugsversuch gewertet werden. Bei "einfachem" Betrug ist die verjährungsfrist z.B. glaube ich 5 Jahre. Also wäre das noch im Rahmen des Möglichen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-von-Betrug--f97646.html

TechnologKing69  13.02.2017, 23:37

Betrug im strafrechtlichen Sinne ist was anderes und die Verjährungsfrist bezieht sich nur auf die Strafbarkeit, eine Prüfung kann weit darüber hinaus (und zwar lebenslänglich) für ungültig erklärt werden.