Kann eine Uni Prüfung nach zwei Jahren als nicht bestanden gewertet werden?
Hallo Community!
Folgende fiktive Situation:
Student A begeht eine Straftat und verärgert die Polizei durch nichtkooperation mit ihnen. Polizei findet anschließend, nachdem das Handy von Student A beschlagnahmt wurde, Bilder einer Uni Klausur mit Lösungen. Dies ganze könnte dadurch ja als Unterschleif gewertet werden. Kann aber solch eine Prüfung, welche zwei Jahre zurück liegt, dann nachträglich mit einer Note 6 gewertet werden?
Gehen wir außerdem davon aus das sich der fiktive Fall in Bayern abspielt.
Gibt es des weiteren irgendwelche gesetzlichen Paragraphen die so etwas als Straftat oder Ordnungswidrigkeit handhaben würden?
Ich würde mich über Antwortet sehr freuen :)
1 Antwort
Das ganze könnte als Betrug oder Betrugsversuch gewertet werden. Bei "einfachem" Betrug ist die verjährungsfrist z.B. glaube ich 5 Jahre. Also wäre das noch im Rahmen des Möglichen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-von-Betrug--f97646.html
Betrug im strafrechtlichen Sinne ist was anderes und die Verjährungsfrist bezieht sich nur auf die Strafbarkeit, eine Prüfung kann weit darüber hinaus (und zwar lebenslänglich) für ungültig erklärt werden.