Muss die Polizei mich über meine Rechte und Pflichten aufklären?

5 Antworten

Nein. Nur über die Optionen, die dir im Moment zur Verfügung stehen. So ne Rechteverlesung wie im Amiland ham wir hier nicht.

Dir steht das Recht zu, dich zu der vorgeworfenen Sache zu äußern. Daher wird vor einem Bußgeld auch erst eine Anhörung verschickt. Hält die Polizei dich an, dann wird man dir sofort sagen, dass du dich zur Sache äußern kannst oder auch nicht. Somit hast du dort die Möglichkeit, zur Sache auszusagen. Das ist dann die Anhörung vor Ort. Wichtig ist, dass du überhaupt eine Möglichkeit hattest, dich zu äußern. Es ist nicht notwendig, wenn du nichts sagst, dich später nochmals daraufhin zu befragen.

Deine zu kennenden Pflichten hast du doch hoffentlich in der Fahrschule gelernt, dafür ist die Polizei nicht zuständig.

Die Polizei erklärt dir bei einer OWi was dir vorgeworfen wird, deine Rechte stehen dann auf dem dir zugehenden Schreiben drauf.

Die Rechtsmittelbelehrung bekommst du mit dem Strafbefehl.

Guck mal nicht so viele amerikanische Filme. Wir sind hier in Deutschland.

Nein!