Ist eine Aufforderung zu der Straftat an mir selbst strafbar?
Hallo!
ich hab mich gerade gefragt ob es weiterhin für den Auszuführenden strafbar ist, wenn ich ihn dazu auffordere eine Straftat an mir zu verüben.
Beispiel: ich habe einen Streit mit einer Person, diese möchte Gewalt an mir anwenden. Ich sage aber dass er sich doch trauen und mich doch schlagen soll. Wenn er mich nun verletzt, ist es dann immer noch strafbar für ihn oder ist das in dem Falle anders, wenn man es beweisen kann?
ich hoffe es wird verstanden worauf ich hinaus möchte. Keine Sorge, es ist nichts passiert oder sonstiges, ich möchte einfach nur ein wenig brainstormen.
liebe Grüße
3 Antworten
Nein, ist es nicht, wenn es mit deiner rechtskräftigen Einwilligung geschieht, ist es nicht strafbar. Eine Körperverletzung ist straffrei, wenn sie mit der Einwilligung des Verletzten vorgenommen wird, ansonsten wäre u.a. jeder Boxkampf etc. eine Straftat. Auch eine Freiheitsberaubung ist keine Freiheitsberaubung, solange sich der Betroffene freiwillig seiner Freiheit berauben lässt, sonst wären u.a. die Betreiber von Escaperooms ziemlich schnell hintern Gittern. Bei der ersten Aufforderung allerdings, nicht mehr zuzuschlagen oder die Freiheitsberaubung zu beenden, wird es strafbar, sofern man dem dann nicht unverzüglich nachkommt.
Einzig und alleine die eigene Tötung, kann man von einem Dritten nicht verlangen, ohne dass dieser sich dadurch strafbar macht. Das wäre dann zwar bei dem ausdrücklichen Wunsch getötet zu werden kein Mord allerdings eine Tötung auf Verlangen und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Mfg
Danke für diese ausführliche Erklärung! Wieder ein Stück schlauer! 🥸
Ja, es ist immer noch strafbar. Gleichzeitig wirst du dich nicht auf Notwehr berufen können, wenn du dich wehrst, da du es eindeutig darauf angelegt hast.
Nur die öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist strafbar.
Nein. Finde ich nicht. Wenn ich Dich zu einem Boxkampf herausfordere, mache ich mich nicht strafbar. Und mehr ist da doch nicht. Oder habe ich das so ganz flasch verstanden?
"Ich sage aber dass er sich doch trauen und mich doch schlagen soll. Wenn er mich nun verletzt, ist es dann immer noch strafbar für ihn oder ist das in dem Falle anders, wenn man es beweisen kann? "
Ähmmm. Sicher?