Ist ein Kabelbruch bei einem AUX-Kabel ein Gewährleistungs fall?
Hallo
Am Donnerstag wollte ich bei Conrad Elektronik ein AUX-Kabel umtauschen da dieses einen Kabelbruch hatte. Das Kabel wurde Mitte Dezember gekauft. Allerdings wurde ich wieder weggeschickt mit der Begründung, dass das normale Abnutzungen sind, welche nicht unter die Gewährleistung fallen. Weis jemand ob das so stimmt?
2 Antworten
Sofern noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen sind muss der Verkäufer dir nachweisen, dass der verursachende Fehler beim Erwerb nochnicht bestanden hat. (Unter umständen sieht es anders aus, wenn die Gewährleistung beim Kauf ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde).
Kan er dies nicht, so ist er zur Nacerfüllung verpflichtet. Diese kann durch Nachbesserung (Reperatur) oder Lieferung einer gleichwertigen neuen Ware leisten. Du kannst wählen, was von beiden geschehen soll, er kann einer dieser beiden Maßnahmen verweigern, wenn ihre Kosten "unverhältnismäßig hoch" zur anderen wären.
"Normale Abnutzung" ist es nicht, aber wenn man die Kabel sorgsam behandelt, dann halten sie auch deutlich länger als 4 Monate ;)
Somit wäre dies auf unsachgemäßen Umgang zurückzuführen und nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
Ein Defekt beim Kabel hätte sich bereits vorher gezeigt (z.B. durch Wackelkontakt) und nicht erst nach 4 Monaten
Was wäre z.B. bei schlechter Verarbeitung des Steckers, wodurch sich eine schlechte Lötstelle bei sachgemäßer Nutzung löste.
Oder selbst bei einem Kabelbruch kann man sich da noch etwas zusammenreimen, z.B. dass die Hälfte der Litzen einer Stelle bereits gebrochen waren, dann ist es für die andere Hälfte nichtmehr lang hin (Das würde man im Ersten Moment nicht merken)
Klar man könnte da etwas zusammenreimen (das ist schon genau der richtige Ausdruck). Oder aber man könnte einsehen, dass man vorsichtiger mit sachen umgehen sollte :)