Ist die Schulleitung verpflichtet den Namen rauszugeben?

6 Antworten

Nein müssen sie nicht, aber sie müssen ihn der Polizei mitteilen wenn eine Anzeige erstattet wird.

Personenbezogene Daten darf die Schule gar nicht an fremde Personen herausgeben wegen Datenschutz. Sie würden sich sogar selbst strafbar machen, wenn sie dies täten. Das Ermitteln solcher Informationen Job der Polizei, an die müssen solche Informationen , an euch nicht.

Nein, selbstverständlich nicht. Im Gegenteil: Die Schulleitung darf den Namen nicht herausgeben, wegen Datenschutz. Etwas anderes wäre es, wenn die Polizei an der Nachbarschule vorstellig wird und eine Personenbeschreibung abgibt...

Ermitteln tut in DE ausschließlich die Staatsanwaltschaft, hier vertreten durch die Polizei. Nur sie darf die Details fordern.

Darum bin ich auch froh, ansonsten wäre ja einer Lynchjustiz Tür und Tor geöffnet.

Nein, die Schulleitung muss den Namen nicht an die Schülerin und ihre Eltern rausgeben.


Ankathrin100 
Fragesteller
 13.10.2022, 01:14

Sondern? Anzeige gegen Unbekannt und den Jungen äußerlich beschreiben?

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