Ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam?

3 Antworten

Hi!

Grundsätzlich geht das BGB bei dieser Art von Geschäften von der vorherigen Zustimmung der Eltern aus. Es fordert also für die Wirksamkeit eine Willenserklärung der Eltern, dass der Vertrag zustande kommt, vgl. § 107 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/107.html).

Liegt diese Einwilligung nicht vor, dann können die Eltern auch anschließend noch die Genehmigung erteilen, während dieser Zeit ist der Vertrag schwebend unwirksam, vgl. § 108 Abs. 1 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html#Abs1)

Für bestimmte Fälle hält das BGB dann eine fingierte Einwilligung vor. Dass heißt, man tut so als sei eine Einwilligung erteilt und aus diesem Grund ist der Vertrag dann auch wirksam. Eine dieser Normen ist der § 110 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/110.html). Danach muss der Minderjährige das Geld überlassen bekommen haben und er muss sofort und vollständig bezahlt haben.

Nun könnte man in deinem Fall annehmen, dass es sich um einen Fall des § 110 BGB handelt. Es ist das Sparbuch und praktisch „sein“ Geld. Wenn du nun gut aufgepasst hast, dann kannst du jetzt schon die Antwort geben ob § 110 BGB einschlägig ist oder nicht.

Die Antwort ist, er ist nicht einschlägig. Überlege mal selber warum das so ist und kommentiere meine Antwort. Ich gebe dir dann die Antwort und ggf. erkläre ich es wenn du nicht darauf kommst.

Edit: Droitteur hat im Prinzip die Antwort schon gegeben, deshalb lasse ich dir nicht zappeln. Schau dir den § 110 BGB ganz genau an, das Stichwirt dirt ist „gilt“ dies ist - wie ich es oben nannte - eine Fiktion. Diese Fiktion kann durch die Realität widerlegt werden. Die Eltern sind hier gegen den Vertragsschluss, damit kann keine Einwilligung durch § 110 BGB fingiert werden. Es bleibt nur die Genehmigung und die bleibt wohl aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

jurimausi  24.11.2019, 18:44

Droitteur hat mich korrekterweise darauf hingewiesen, dass

Diese Fiktion kann durch die Realität widerlegt werden. 

natürlich nicht stimmt, es müsste sein:

Diese Vermutung kann durch die Realität widerlegt werden.

Danke für die Anmerkung. :)

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Droitteur  24.11.2019, 18:50
@jurimausi

Ähm ..🙈.. auch nicht ganz^^

Es handelt sich durchaus um eine Fiktion, nicht Vermutung, da hattest du schon Recht. Und die Eigenart von Fiktionen ist, dass sie niemals wahr sind. Sie können daher auch nicht widerlegt werden (sie sind ja auch sowieso schon falsch^^).

Sry, ich will nicht klugsch** :x

Aber davon abgesehen.. immer wieder gern 😅

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jurimausi  24.11.2019, 18:51
@Droitteur

Ah okay, dann hab ich das falsch verstanden. War mir auch ehrlich gar nicht so klar, hab darüber aber auch noch nie wirklich nachgedacht. :D

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Droitteur  24.11.2019, 18:54
@jurimausi

Lass das vielleicht auch besser; zumindest mir hat es kein Glück gebracht, über solche Sachen nachzudenken :3

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Da Du als Jugendliche/r nur beschränkt geschäftsfähig bist, sind alle von Dir geschlossenen Verträge ( die über den Taschengeldparagraphen hinausgehen, schwebend unwirksam

Taschengeldparagraph - § 110 BGB

Zu finden ist der Taschengeldparagraph in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Taschengeldparagraph besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. Diese etwas kompliziert klingende Formulierung in § 110 BGB bedeutet im Grunde genommen nicht anderes, als dass Minderjährige, obwohl sie nur beschränkt geschäftsfähig sind, auch ohne Zustimmung der Eltern nur Dinge kaufen können, solange diese sich preislich in dem Rahmen bewegen, dass sie diese mit ihrem Taschengeld oder Geldgeschenken bezahlen können. Bei Geldgeschenken von anderen Personen als den Eltern bedarf es aber zusätzlich der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Auf der Gegenseite gibt der Taschengeldparagraph aber natürlich auch den Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit. Denn die Verkäufer müssen nicht befürchten, sofern sich der Kaufpreis noch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Taschengeldparagraf bewegt, dass der von einem minderjährigen Kind getätigte Kauf, nachträglich von den Eltern rückgängig gemacht wird. Ohne den Taschengeldparagraph aus dem bürgerlichen Gesetzbuch wäre jeder Einkauf von Kindern unter 18 Jahren bis zur Zustimmung der gesetzlichen Vertreter rechtlich gesehen schwebend unwirksam. Im alltäglichen Geschäftsleben stellt es für die Verkäufer aber natürlich ein Problem dar, dass sie nicht wissen können, wie viel Geld genau dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurde. Der Taschengeldparagraph nennt in § 110 BGB leider auch keine konkreten Zahlen, die den Verkäufern als Richtschnur dienen könnten

https://www.taschengeldparagraph.com/

So etwas kann man auch im Internet finden.


Droitteur  24.11.2019, 18:07

Die Seite ist nicht fehlerfrei und scheint hauptsächlich darauf aus zu sein, Besucher anzuziehen, um Geld zu verdienen, nicht darauf, Wahrheit zu verbreiten. Immerhin ist aber auch ausgerechnet der leider oft so genannte "Taschengeldparagraph" einer, der am häufigsten falsch verstanden wird. Der erste Fehler ist bereits, dass viele davon ausgehen, der einzige verbreitete Irrtum sei es, dass dieser Paragraph einen Anspruch auf Taschengeld zusprechen würde.

Grundsätzlich hilft übrigens nichts darüber hinweg, wenn Eltern gegen eine bestimmte Anschaffung sind.

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jurimausi  24.11.2019, 18:18
@Droitteur

Okay, du hast die Antwort schon gegeben. Ich hatte in meiner Antwort den Fragesteller etwas zappeln lassen. Dachte er kommt vielleicht nach einer Hinführung drauf. Nun denn! :D

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Droitteur  24.11.2019, 18:23
@jurimausi

Cool, sowas hab ich früher auch sehr gern gemacht; siehe bei Bedarf meine alten Antworten :D

Irgendwann hab ich mich zu sehr darüber geärgert, dass es viele bei weitem nicht schätzen und einfach nur schnell Antworten abgreifen wollen. Eine Weile lang hab ich dann kurze Antworten gegeben, um Interesse anzutesten, aber dann war ich zu eitel wegen meiner Statistiken bzgl der Hilfreichsten Antworten :D ^.^#

Schöne Grüße

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jurimausi  24.11.2019, 18:29
@Droitteur

Werde ich vielleicht bei Gelegenheit mal machen und bisschen stöbern! :)

Ich habe hier auch schon die Erfahrung gemacht (in der kurzen Zeit), dass es sehr schnell kippt - Spinner vorbeisegeln - und selten Fragen ausgezeichnet werden; egal wieviel Mühe man sich gibt.

Na dann können doch viele froh sein, dass du ihnen gute Antworten gibst. :)

Grüße zurück!

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Droitteur  24.11.2019, 18:12

Da fällt mir außerde gerade auf: Die Frage lautete ja, ob der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam ist ;D

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