4 Antworten

Schlecht

Ich finde Fragen zum Antisemitismus weniger wichtig als keine Personen einzubürgern, die es ablehnen Frauen die Hand zu geben.

Wer so kulturfremd ist, dass er Frauen nicht die Hand gibt soll nicht mein Landsmann werden dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Als ob man mit Bekundungen auf einem Blatt Papier die politische Einstellung ändern könnte.

Zudem ist der Zeitpunkt etwas ungünstig gewählt, wenn man sich den israelischen Vernichtungskrieg ansieht.

Ich halte die Umstellung des Tests offen gestanden für vollkommen unnötig.

Einerseits: Klar, das Dritte Reich und der Holocaust gehören irgendwo zur Deutschen Geschichte. Damit hat sich die Sache aber auch. Wer in irgendwelchen Makkabi Sportvereinen Mitglied werden darf hat m.E. keinerlei Relevanz für das Leben in Deutschland. Das zeigt sich allein dadurch, dass ich bis heute gar nicht wusste, dass es sowas eigentlich gibt.

In diesem Sinne.. es ist halt wieder eine überzogene Faeser-Aktion, mit der sie sich einfach nur etwas mehr lächerlich macht. Insbesondere, weil niemand hinter diesen Werten stehen muss... er muss einfach nur Antworten aus einem Fragenkatalog auswendig lernen, im schlimmsten Falle ohne sie zu verstehen.

Das hat nichts mit 'Werte teilen' zu tun... zumal ich offen gestanden auch ziemlich sicher bin, dass ich manche Werte der Frau Faeser gar nicht teilen WILL.

Rollo489  01.04.2024, 11:45
Das hat nichts mit 'Werte teilen' zu tun...

Soweit ich das verstanden habe hält man sich damit die Türe der Entziehung der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Straftaten vor, da derjenige dann falsche Angaben gemacht hat.

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Schlecht
Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?

Das ist keine Wissens-, sondern eine Gesinnungsfrage.

Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?
Antwort: Der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels.

Ich sehe nicht, aus welchem Paragrafen sich die generelle Strafbarkeit ergeben soll. Und nein: Volksverhetzung nach § 130 StGB ist es nicht. Und auch Öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB ist nicht in jedem Fall gegeben.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.
Rollo489  01.04.2024, 11:53

Die rechtliche Relevanz ist strittig, manche Politiker fordern einen Zusatzartikel zu §130.

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