Einbürgerung / Niederlassungserlaubnis
Hallo liebe Community,
ich war heute bei der Ausländerbehörde um dort meinen Antrag für die Niederlassungserlaubnis einzureichen.
Als ich aus der Tür ging war ich doch sehr verwirrt, weil ich dachte, dass dies bedeuten würde, dass ich deutscher werde?
Lange rede kurzer Sinn. Habe mich nun im Internet etwas schlau gelesen und durfte in Erfahrung bringen, dass ich für eine Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis benötige. Die bekomme ich ja demnächst.
Muss ich dann wirklich erneut einen Antrag stellen für eine Einbürgerung? Muss ich wirklich dann einen Einbürgerungstest machen, OBWOHL ich seit Geburt an hier wohne?
Bin etwas verwirrt wegen des Ganzen.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Da bin ich auch etwas verwirrt. Da Du seit Deiner Geburt hier in DE lebst, bist Du ja bereits "niedergelassen".
Einen Sprachtest brauchst Du mit Sicherheit nicht (da sollten allerdings eine ganze Reihe geborener Deutscher hin, deren Beiträge man hier mühselig zu entziffern versucht....)
Sprich noch mal mit der Ausländerbehörde. Eigentlich hätten die Dir ein Merkblatt mitgeben müssen, in dem das Prozedere und die Rechtsgrundlagen blablabla erläutert sind. Das ist anscheinend nicht der Fall.
Das Problem war, dass mein Foto wohl "zu alt" war. - 2013 und ich sehe FAST genauso aus... Naja, ich soll das Foto abgeben und danach werden meine Unterlagen geprüft (Musste 5 Jahre Schule + Schulbescheinigung nachweisen). Bei meiner Geburt wollte mein Vater, dass ich die türkische SA behalte. Halte ich heute für unsinnig.
Also brauche ich gar keine Niederlassungserlaubnis um mich einbürgern zu lassen?
Gruß
schau bitte dort ...
Bundesregierung | Wege zur Einbürgerung www.bundesregierung.de/Content/.../BPA/.../wege-zur-einbuergerung.ht... 01.02.2014 - Titelseite Wege zur Einbürgerung - Flyer. Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Broschüre Wege zur Einbürgerung. Wie werde
dein Schulabschluß, evttl. Ausbildung, Studiumsbescheinigung reichen für einige Punkte der Einbürgerungsvoraussetzungen und da wirst Du dann nicht zusätzlich getestet
viel Gück m.l.G. ;)h
Niederlassungserlaubnis
wenn Du hier bist und wohnst nicht nötig.
Einbürgerungstest nötig für die Saatsbürgerschaft.
Verstehe ich nicht. Mir wurde damals gesagt ich müsse eine Niederlassungserlaubnis beantragen...