Abgelehnte Niederlassungserlaubnis wegen zu kleinem Gehalt
Hallo zusammen, ich wohne seit 10 Jahren in Deutschland und habe einen unbefristeten Arbeitsvertag. Ich arbeite vollzeit und bekomme 1028 € ausgezahlt, dazu bekomme ich noch Kindergeld in höhe von 186 €. Ich wollte vor kurzem einen Antrag auf eine NIederlassungserlaubnis stellen, jedoch wurde mir gesagt das ich zu wenig Geld zum leben habe. Ich wohne mit meinem Freund zusammen, doch die Miete, in höhe von 486 € wird komplett von meinem Konto abgebucht, wir haben Ihn damals nicht mit in den Mietvertrag genommen, weil das mit kosten verbunden ist. Naja und die bei der Ausländerbehörde meinten das ich viel zu wenig Geld für mich habe. Ändert es was, wenn wir Ihn mit in den Mietvertrag aufnehmen? D.h. die Miete wird dann durch zwei geteilt und somit zahle ich ja nur 243 €. Würde das dann klappen?
Wieviel muss ich den verdienen um die Erlaubnis zu bekommen? Ich habe mich schon mehrmals an das Ausländeramt gewendet, jedoch haben die mir keine normale antwort gegeben. Nur "Warten Sie doch einfach bis Sie mehr verdienen" ja ganz tolle Antwort ;-)
Ich hoffe einer kann mir weiterhelfen, bzw weiss ich nicht wo ich sonst noch nachfragen kann. Danke schonmal
LG
7 Antworten
So pauschal kann man das nicht beantworten. Es hängt immer von den jeweiligen Lebensumständen des Antragstellers ab und liegt leider auch im Ermessen der Einwanderungsbehörde. Dieser Spruch Deines Sachbearbeiters klingt für mich nach reiner Willkür und ganz so, als ob er Dich ein wenig auf dem Kieker hätte. Anscheinend musst Du aber einen anderen härteren Weg gehen: Gehe zu einem Anwalt mit Schwerpunkt auf Aufenthaltsrecht und erwirke eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten des Beamten wegen Amtsmissbrauch und Willkür. Die können Deine eingereichte Beschwerde nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen und sollten sich dann kooperativer verhalten. Bei Deinem Gehalt hast Du bestimmt auch Anrecht auf Prozesskostenbeihilfe und Beratungsbeihilfe, die Du über den Rechtsanwalt beantragen kannst.
Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, wenn ich davon ausgehe, das es ungefähr 4 Jahre alt ist musst du mindestens 1458 € nachweisen um den Lebensunterhalt sichern zu können. Ihr werdet, da ihr in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Somit habt ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen und das steht der NE entgegen (nicht der Bezug sondern schon der Anspruch!). Wenn dein Lebenspartner selbst verdient, dann setz dich nocheinmal mit der Ausländerstelle in Verbindung und sag denen das sie eine "Fiktive Einzelberechnung" für dich und dein Kind machen sollen. Dann langt dein Verdienst. Bekommt ihr/er allerdings ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder lebt ihr alle von deinem Einkommen, wirst du keine NE bekommen. Es ist nicht Willkür der AUsländerbehörde sondern es ist gesetzlich vorgeschrieben (§5 AufenthG). Darüber kann sich die Behörde nicht hinwegsetzen.
Wenn ihr zusammen lebt und es keine WG ist, müssten die sogar sein Einkommen hinzu rechnen, da es eine eheähnliche Beziehung ist.
Frag ( via email ) bei der Botschaft deines Heimatlands an. Theoretisch sind die dafür zuständig einen offiziellen Kontakt zu den Deutschen Behörden aufzunehmen, wenn du da Probleme hast.
1028 +186- 486 = 728. Das finde ich persönlich als zwar knapp, aber trotzdem deutlich über ALG2. Daher verwundert mich die Weigerung der Ausländerbehörde etwas.
Die Aufnahme des Freundes in den Mietvertrag ist auf jeden Fall notwendig. Wovon lebet der?
Rheinflip, das klingt sehr gut. Vielleicht kannst du mir helfen.
ich bin mit meiner Frau getrennt. Ich habe ein deutsches Kind.
Ich verdiene 1140 Euro netto die Miete betragt 378,00 Euro. ich bin unterhaltsverpflichtet, also muss Unterhalt zahlen.
die Wohnung ist 41 qm ein Zimmer, aber gibt es ein klein lager, die ich als raum beuzte.
meine X Frau bezieht Leistung aus dem Jobcenter. vielleicht auch für das Kind. wir sind getrennt seit mehr als einem Jahr, die Scheidung soll in diesem Jahr durch.
wenn kann man es rechnen.
Ich ziehe keine Leistung aus dem Jobcenter.
noch klare Frage. Ich werde erst am 15.09.2013 drei Jahre in Deutschland, da die Ausnahme gibt :
5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre als Familienangehöriger eines/r Deutschen)
ist mein Sohn Familienangehöriger oder nur die Frau ?
etwas gegen diese Ausnehme auch stand in Voraussetzung als benötige Unterlagen :
Nachweise über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung
das heißt 5 Jahre. Wie kann das sein, wie es nach drei Jahre beantragen darf ? klingt nicht gut .
Soll ich Anwalt suchen, oder bringt nicht, weil es sowieso abgelent werden könnte ? gut dass euch gibt, danke euch im Voraus eure Antwort.
Liebe grüße.
Mal nachgerechnet... Ihr liegt nur 100 Euro über regelsatz, das ist knapper als gedacht. Im Falle der Arbeitslosigkeit ist man dann sofrot ALG2 Bezieher, das möchte die Behörde vermeiden.