Ich miete für minderjährigen Sohn (Schüler Bafög) Wohnung. Ich wohne selbst aber nicht dort, muss ich dann GEZ zahlen weil ich der Mieter lt. Mietvertrag bin?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sache ist nach dem Gesetz (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) eindeutig: Nur derjenige, der die Wohnung tatsächlich bewohnt, ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das ist nur dein Sohn. Ebenfalls eindeutig ist allerdings auch, dass Minderjährige nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet sind. Daher muss er sich - so lange er minderjährig ist - weder dort anmelden noch einen Antrag auf Befreiung stellen (wer nicht zahlen muss, kann sich auch nicht von einer nicht bestehenden Zahlungspflicht befreien lassen).

Von dem Mietvertrag erfährt der Beitragsservice grundsätzlich nichts, er erfährt über die Meldebehörde bestenfalls, dass dein Sohn sich auf die neue Wohnung umgemeldet hat und minderjährig ist. Er wird sich daher nicht bei ihm melden, weil er weiß, dass Minderjährige nicht bezahlen müssen.

Wichtig ist dann allerdings, dass dein Sohn mit Eintritt der Volljährigkeit beim Beitragsservice mit dem BAföG-Bescheid als Nachweis einen Antrag auf Befreiung stellt. Dann ist er beim Beitragservice gemeldet, muss aber nichts zahlen.

Vielleicht doch nicht alles so kompliziert!

Dieses Modell ist nicht üblich aber möglich, zumal der Vermieter damit einverstanden ist und sogar nur so machen will.

Du mietest und zahlst die Miete. Du bist zugleich Wohnungsgeber deines Sohnes und füllst die für die Anmeldung beim Meldeamt erforderliche Wohnungsgeberbestätigung aus. Der Name deines Vermieters ist dabei nur zu nennen. Dein Sohn geht mit deiner Bestätigung und seinem PA zur Meldestelle und meldet sich für diese Wohnung an.

Rundfunkbeitrag ist je Haushalt zu zahlen. Hier besteht der Haushalt allein aus deinem  Sohn. Da er als BAföG Empfänger sich davon befreien lassen kann, entfällt die Zahlung (auf Antrag).

Da du der Mieter bist, könnte es, wenn in dieser Kommune eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist, durchaus passieren, dass du diese, da ja nicht deine Hauptwohnung, zahlen musst. Um die Höhe der Steuer (6 bis 8% der Jahresnettomiete jährlich) feststellen zu können, benötigt die Abt. Finanzen deinen Mietvertrag für diese Wohnung.

Nur er ist dort als Bewohner gemeldet / bzw. meldet sich dort an - ergo muss auch für ihn als Befögbezieher ein Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren gestellt werden.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

keinschnee 
Fragesteller
 31.08.2017, 03:27

Es ist also egal, wer der Mieter lt. Mietvertrag ist, entscheidend ist, wer die Wohnung bewohnt?

Da er noch minderjährig ist verlangt der Vermieter, das ich den Mietvertrag unterschreibe. Somit ist es ja dann meine Mietwohnung / Zweit- oder Nebenwohnung. Aber ich miete sie ja für meinen Sohn, weil er selbst noch minderjährig ist und nicht voll geschäftsfähig. Wird das dann auch von der Bafög anerkannt, die wollen ja den Mietvertrag haben bei der Beantragung für das Schüler Bafög?

Hauptsächlich geht's mir aber um die GEZ, das die sich da nicht quer stellen, weil nicht mein Sohn der Mieter lt. Mietvertrag ist, sondern nur der Bewohner der Wohnung.

Kann man einen minderjährigen überhaupt beim Meldeamt ummelden ?

wilees  31.08.2017, 03:36
@keinschnee

Du kannst nicht nur einen Minderjährigen ummelden, sondern Du bist sogar dazu verpflichtet. ( Diese Wohnung sollte Hauptwohnsitz sein, um nicht mit irgendeiner Gemeinde Diskussionen zum Thema Zweitwohnsitz beginnen zu müssen. )

Und der Beitragsservice wird im Rahmen solcher Ummeldungen via Datenabgleich über solche Neuanmeldungen informiert. Wer im Mietvertrag steht interessiert in diesem Fall nicht.

Auch das "Bafögamt" kann nicht an der Gesetzgebung vorbei, dass Minderjährige nicht eigenständig Verträge abschließen können.

Ansonsten nehme ich an, dass aus dem MV hervorgeht, dass Dein Sohn der Bewohner diser Wohnung sein wird.

Bei uns stand meine Tochter als Mieterin im Vertrag und ich habe als Erziehungsberechtigte stellvertretend den Vertrag unterschrieben.

keinschnee 
Fragesteller
 31.08.2017, 03:54
@wilees

So hatte ich mir das auch gedacht, jedoch der Vermieter macht da nicht mit. Der weiß zwar das mein Sohn dort allein wohnen wird, aber er will das ich als voll geschäftsfähige Person den Vertrag unterschreibe, und nicht mein minderjähriger Sohn (auch nicht mit meiner Unterschrift "zusätzlich" drauf).

Ok, soweit ist ja nun alles "geklärt" was ich wissen wollte.

Also ich kann der Mieter sein, aber wenn ich nicht dort wohne genügt der GEZ der eigentliche Bewohner als Ansprechpartner, und somit kann als Bafög Empfänger Freistellung beantragt werden.

Eine Sache noch: Rein rechtlich gesehen ist es aber doch eine Neben oder Zweitwohnung von mir, also dem der den Mietvertrag unterschrieben hat, oder?  Ich frage das nur wegen der Zweitwohnungssteuer, oder ist das hinfällig, wenn ich nicht dort wohne/gemeldet bin, obwohl ich Mieter der Whg bin?.

Wenn mein Sohn dort als Hauptwohnsitz gemeldet wird, ist es ja keine Nebenwohnung mehr, ist das richtig?

Jedoch wie verhält sich das nun beim Lohnsteuerjahresausgleich, wenn mein Sohn nicht mehr im Elterlichen Haushalt wohnt/gemeldet ist, muss ich da irgend was gesondert beachten, bzw.kann ich irgend was steuerlich geltend machen?

Fragen über Fragen :-)

wilees  31.08.2017, 04:06
@keinschnee

Zum Thema "GEZ" - nimm eine studentische Wohngemeinschaft - da werden imm er alle Bewohner angeschrieben und zur Beitragszahlung aufgefordert - und der Betroffene muss entweder selbst eine Befreiung beantragen oder darauf verweisen , dass für diese Wohnung schon ein Beitrag gezahlt wird.

Zum Thema Zweitwohnungssteuer - Auch hier - die zuständige Behörde sieht nicht den Mietvertrag - und Du kannst im Bedarfsfall glaubhaft machen, warum der Vertrag auf Deinen Namen geschlosen werden musste.

https://www.steuerberaten.de/tag/ausbildungskosten/

keinschnee 
Fragesteller
 31.08.2017, 04:14
@wilees

Alles klar, danke schön für die Infos !

..... nein, so lese ich die Spielregeln.

Wuppen müssen die Nutzer der Wohnungen und die könne sich oft befreien lassen, wenn es denn wie hier wirklich Leistungen vom Kreis bzw. der Stadt gibt.

Ich glaube das zählt pro Haushalt, also ja