Ist das Zulässig?
Sehr geehrtes GuteFrage.net Team,
Ich habe am 20.Juli 2022 ein Schreiben mit einer Zwangsvollstreckung bekommen. Erst wusste ich garnicht worum es sich hierbei handelt, weil ich keine Schulden habe. Letztendlich habe ich herausgefunden, dass es ein Vorfall vom Jahr 2020 war. Da habe ich bei einer Kosmetik Firma etwas über DHL bestellt. Am 18.02.22 sollte das Paket im laufe des Tages ankommen, was jedoch nicht passierte. Daher hatte ich DHL angerufen und die meinten ich soll noch einige Tage abwarten. Jeden Tag rief ich erneut die Firma an und schrieb mehrere Emails, wo den mein Paket ist und ich es nicht zahlen werde, wenn ich es nicht geliefert bekomme. Keiner Reagierte. Nach 9 Tagen habe ich letztendlich ein Nachforschungsauftrag bei der DHL in die Wege geleitet und die Sache war geklärt. Jetzt 2 Jahre später bekomme ich ein Zwangsvollstreckungsbrief. Darauf steht, dass ich im Jahr 2020 ein Vollstreckungsbescheid bekommen hätte, was nicht stimmt - den dann hätte ich Einspruch eingelegt. Am Montag soll ich zum Amtsgericht weil ich eine Vermögensauskunft machen soll. Keine Ahnung was die da genau wollen. Ich habe noch die Emails, die ich an die Firma geschrieben habe und zusätzlich die Briefe vom Nachforschungsauftrag von DHL. Die kosten belaufen sich auf knapp 500€ und das Produkt hatte einen Wert von 60€. Ich sehe es nicht ein zu zahlen wenn ich keine Ware bekommen habe und ich mich letztendlich um alles kümmern wollte. Kann man bei der Zwangsvollstreckung Einspruch einlegen, wenn ja wie?
und weiss jemand wo es kostenloses Anwaltsgespräche gibt? oder irgendwelche Paragrafen die wichtig sind?
Ich weiss leider nicht weiter und wollte fragen, ob einer weiss was ich bis Montag tun kann?
2 Antworten
Am Montag soll ich zum Amtsgericht weil ich eine Vermögensauskunft machen soll. Keine Ahnung was die da genau wollen.
Zum Termin am Montag wirst Du erscheinen müssen, wenn Du nicht ggf. in Erzwingungshaft genommen werden möchtest.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensauskunft
Es ist zwar verständlich, daß man eine Rechnung nicht zahlen will, wenn man die Ware noch nicht hat. Dennoch ist dieses Verhalten falsch, da Zahlung der Rechnung und Warenerhalt insofern nichts miteinander zu tun haben. Auch, wenn es komisch klingt.
Du solltest sofort zum Amtsgericht gehen, dort einen Antrag auf Beratungshilfe* stellen und nach Bewilligung sowas von ratzeputz einen Anwaltstermin machen.
Mit der Abgabe der Vermögensauskunft ist nicht zu spaßen.
Sorry. Aber das kann alles so nicht gewesen sein. Nehmen wir an Du hättest da, warum auch immer Schulden gehabt.
Dann käme als erstes ein Erinnerungsschreiben. Unwichtig.
Dann der Mahnbescheid. Ein hässlich gelber Brief. Da hättest Du 2 Wochen Zeit gehabt. Dann die Androhung des Vollstreckungsbescheides. Wieder ein hässlich gelber Brief. Dann der Vollstreckungsbescheid. Schon wieder hässlich gelb. Alles Postzustellurkunden. Der Briefbote unterschreibt jeweils die Zustellung.
Die können nicht alle weg sein. War das aber tatsächlich so, gibt es jetzt nur eine Option.
Die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". (https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__32.html) Dafür hast Du jetzt auch nur 2 Wochen Zeit. Geht direkt an das zuständige Amtsgericht.
Wird dann schwierig mit der Wiedereinsetzung, aber einen Versuch wäre das wert. Probier es doch einfach. Kostet ja nix.
Wie und wo kann ich das genau beantragen? Liebe Grüße
Eigentlich und auch uneigentlich brauchst Du jetzt einen Anwalt. Ist sehr dünnes Eis. Alles wesentliche steht hier: https://www.anwalt24.de/lexikon/wiedereinsetzung_in_den_vorigen_stand
Theoretisch kannst Du einfach zum Amtsgericht laufen und das da so erklären. Scheint mir aber nicht besonders schlau zu sein.
Ich habe eine Zahlungserinnerung am 08.03.2020 bekommen, jedoch nicht bezahlt weil ich den Nachforschungsauftrag beantragt habe. Den ersten am 06.02.2020, wo ich alles geschildert habe und den zweiten am 16.03.2020, wo ich dann die Bankdaten des Händlers angeben musste, was ich auch tat. Danach habe ich keine Zahlungserinnerung mehr bekommen. Den gelben Brief hätte ich wie im Brief besagt am 21.01.2021 nicht bekommen können, weil ich in der Zeit obdachlos war und erst am 01.04.2021 wohnhaft war.