Ist das verboten?
Ich schaue auf Ebay(Kleinanzeigen) und Vinted immer nach wertvollen Plüschtieren von sämtlichen Marken wo die Verkäufer sie sehr weit unter den eigentlichen Wert verkaufen. Ich kaufe sie dann und verkaufe sie quasi weiter für mehr Geld, so viel wie sie eigentlich wert sind.
Ist das überhaupt erlaubt? Weil es ist ja eigentlich deren Problem wenn sie die Sachen unter Wert verkaufen und ich kann ja damit machen was ich will wenn die Sachen in meinem Besitz sind. Oder?
11 Antworten
Könnte unter Umständen anfechtbar sein, wenn ein Eigenschaftsirrtum vorliegt; ist aber eher unwahrscheinlich.
Die Gewerbeanmeldung hast du ja bestimmt gemacht - und volljährig bist du gewiss auch. Steuern führst du bestimmt auch brav ab.
Das ist gewerblicher Handel und Steuerpflichtig.
Solange du ein Gewerbe hast, ist das legal. Ansonsten kannst Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Du machst das rein aus Gewinnabsicht heraus, als ja.
Bei 5 wird das aber vermutlich niemandem auffallen. Regelmäßige Transaktinoen werden irgendwann jedoch überprüft.
Es reicht sogar wenn du ein einziges Verkaufst wenn du damit eine Gewinnabsicht hast.
Dann macht Ebay und Co. Aber keinen Sinn da ich dann ja nichts verkaufen dürfte...
Es geht um Privatverkäufe. Dein privates Gut kannst so teuer verkaufen, wie du möchtest.
Kaufst du aber Ware nur um sie weiterzuverkaufen, dann ist das reine Gewinnabsicht, da du die Artikel ja nicht nutzt.
Die Grenze ist schwimmend, aber es gibt sie.
Aber es weiß ja keiner🤷🏻♂️ Ob ich sie jetzt oder erst in 5 Jahren verkaufe ist doch eigentlich egal. Macht für mich irgendwie keinen Sinn...
Man braucht doch nur deine Kontoaktivitäten anschauen und schon sieht mans :D
Als Privatverkäufer machst du ja üblicherweise wirtschaftlichen Verlust.
Weil man das Zeug üblicherweise unter dem Einkaufspreis wieder verkaufst.
Im üblichen Rahmen ist das legal weil dein Einkommen ja schon mal versteuert worden ist .
Aber es weiß ja keiner🤷🏻♂️ Ob ich sie jetzt oder erst in 5 Jahren verkaufe ist doch eigentlich egal. Macht für mich irgendwie keinen Sinn...
Es wurde dir aber nun mehrfach erklärt. Du verkaufst sie mit einer Gewinnabsicht, demnach bedarf es ein Gewerbe. Es reicht schon wenn dich irgend jemand meldet, dann hast du ein Problem. Ein großes.
Und auch von mir:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
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Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Hallo Question110112,
verboten nicht, aber man(n) spricht am besten nicht drüber, sondern macht es einfach.
Biete halt noch andere Teile an, wie Bücher, Kleidung usw., die Du nicht mehr brauchst. Oder Sachen zu einem so hohen Preis, dass es keiner kauft, dann fällt es überhaupt nicht auf.
Ab dem Moment, wenn du nur Artikel ankaufst, um sie weiter zu verkaufen, liegt eine gewerbliche Absicht dahinter.
Du kannst das so machen, wie du beschrieben hast. Wichtig ist eine Gewerbeanmeldung.
Auch wenn ich nur 5 Plüschtiere verkaufe und von jedem jeweils nur eines habe?