Ist das verboten?

11 Antworten

Könnte unter Umständen anfechtbar sein, wenn ein Eigenschaftsirrtum vorliegt; ist aber eher unwahrscheinlich.

Die Gewerbeanmeldung hast du ja bestimmt gemacht - und volljährig bist du gewiss auch. Steuern führst du bestimmt auch brav ab.

Das ist gewerblicher Handel und Steuerpflichtig.

Solange du ein Gewerbe hast, ist das legal. Ansonsten kannst Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Question110112 
Fragesteller
 21.05.2021, 14:30

Auch wenn ich nur 5 Plüschtiere verkaufe und von jedem jeweils nur eines habe?

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Rolajamo  21.05.2021, 14:31
@Question110112

Du machst das rein aus Gewinnabsicht heraus, als ja.

Bei 5 wird das aber vermutlich niemandem auffallen. Regelmäßige Transaktinoen werden irgendwann jedoch überprüft.

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siggiiii  21.05.2021, 14:32
@Question110112

Es reicht sogar wenn du ein einziges Verkaufst wenn du damit eine Gewinnabsicht hast.

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Question110112 
Fragesteller
 21.05.2021, 14:33
@siggiiii

Dann macht Ebay und Co. Aber keinen Sinn da ich dann ja nichts verkaufen dürfte...

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Rolajamo  21.05.2021, 14:34
@Question110112

Es geht um Privatverkäufe. Dein privates Gut kannst so teuer verkaufen, wie du möchtest.

Kaufst du aber Ware nur um sie weiterzuverkaufen, dann ist das reine Gewinnabsicht, da du die Artikel ja nicht nutzt.

Die Grenze ist schwimmend, aber es gibt sie.

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Question110112 
Fragesteller
 21.05.2021, 14:37
@Rolajamo

Aber es weiß ja keiner🤷🏻‍♂️ Ob ich sie jetzt oder erst in 5 Jahren verkaufe ist doch eigentlich egal. Macht für mich irgendwie keinen Sinn...

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Rolajamo  21.05.2021, 14:40
@Question110112

Man braucht doch nur deine Kontoaktivitäten anschauen und schon sieht mans :D

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siggiiii  21.05.2021, 14:40
@Question110112

Als Privatverkäufer machst du ja üblicherweise wirtschaftlichen Verlust.

Weil man das Zeug üblicherweise unter dem Einkaufspreis wieder verkaufst.

Im üblichen Rahmen ist das legal weil dein Einkommen ja schon mal versteuert worden ist .

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Comp4ny  21.05.2021, 14:41
@Question110112
Aber es weiß ja keiner🤷🏻‍♂️ Ob ich sie jetzt oder erst in 5 Jahren verkaufe ist doch eigentlich egal. Macht für mich irgendwie keinen Sinn...

Es wurde dir aber nun mehrfach erklärt. Du verkaufst sie mit einer Gewinnabsicht, demnach bedarf es ein Gewerbe. Es reicht schon wenn dich irgend jemand meldet, dann hast du ein Problem. Ein großes.

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Und auch von mir:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Hallo Question110112,

verboten nicht, aber man(n) spricht am besten nicht drüber, sondern macht es einfach.

Biete halt noch andere Teile an, wie Bücher, Kleidung usw., die Du nicht mehr brauchst. Oder Sachen zu einem so hohen Preis, dass es keiner kauft, dann fällt es überhaupt nicht auf.

Ab dem Moment, wenn du nur Artikel ankaufst, um sie weiter zu verkaufen, liegt eine gewerbliche Absicht dahinter.

Du kannst das so machen, wie du beschrieben hast. Wichtig ist eine Gewerbeanmeldung.