Ist das überhaupt noch ein Jugendstreich?
Mein Sohn ist noch mit ein paar Freunden draußen gewesen, es war nachts ca. um 23:00 Uhr, er ist schon 17, deswegen habe ich das erlaubt, wir haben vor dem Haus eine Landstraße. Jetzt kam er danach zu mir und hat mir seinen Streich gebeichtet. Er stand an der Straße und immer kurz bevor ein Auto vor ihm vorbeigefahren ist, überquerte er die Straße, so dass vereinzelt Auto anhielten. Dann rannte er in die Matte rein.
7 Antworten
Ob es ein Streich ist hängt von der Sichtweise der einzelnen Person ab.
Hier hätten wir aufjedenfall schon den Tatbestand: Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr & Nötigung.
Könnte als Straßenverkehrsgefährdung gesehen werden.
Alleine durch den Schreck, kann der Fahrer des Autos die Kontrolle verlieren.
Mit 17 sollte man es doch schon besser wissen dass das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist...
Mit 18 schon einen 17 jährigen Sohn.. du solltest dich im Guinness Buch der Rekorde eintragen lassen
Nein, die Frau ist ein Fake. Sie will Rechtsanwältin sein, aber guck Dir mal die Fragen an, die sie stellt. Die passen eher zu einem unerfahrenen Teenie.
Ja das hab Ich wohl gesehen, kann natürlich auch sein, dass Sie eine gespaltene Persöhnlichkeit ist.
Ich vermute (bin mir aber nicht 100%ig sicher), dass das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr war. Da er es mehrmals machte, könnte man hier auch ggf. sogar von Vorsatz ausgehen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
§ 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.Hindernisse bereitet oder
3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
Ich weiß nicht, ob du echte Straftaten als Streich ansiehst. Ich zumindest tu´s nicht. Bei mir fällt das unter die Kategorie außerordentliche Dummheit unter den Bestand mit Hang zur natürlichen Selbstauslese.
Viele Grüße
Ich denke eher, dass sich Ihre Kinder auf Ihren Acount einloggen .