Gibt es bei polizeilichen Fahrten mit Blaulicht+Sirene Verhaltensvorgaben für die Polizisten (habe gestern ein sehr merkwürdiges Verhalten beobachtet)?
Ich habe gestern im Rückspiegel Blaulicht gesehen. Nicht direkt hinter mir, sondern hinter dem Auto hinter mir. Es war eine schnurgerade Landstraße und so konnte ich locker 200-300 Meter nach hinten schauen. Das Auto hinter mir blieb nicht komplett stehen, hat aber seine Geschwindigkeit massiv verringert, damit die Polizei überholen kann. Die Polizei zog aber einfach nicht vorbei, sondern ist erst mal mindestens 30 Sekunden langsam hinter meinem Hintermann rumgegurkt (absolut unnötig).
Ich bin zum Überholen komplett stehen geblieben und habe meinen rechten Blinker gesetzt, an mir sind sie dann auch relativ rasch vorbeigefahren. Bei meinem Vordermann war aber dann wieder dasselbe Spiel wie bei meinem Hintermann... Er fuhr sehr langsam weiter und die Polizei hat sich einfach nicht "getraut" zu überholen.
Noch mal klar und deutlich...die gesamte Strecke war einwandfrei und super einsehbar.
Woran kanns gelegen haben? Oder war es einfach ein sehr unsicherer Fahrer im Polizeiauto?
2 Antworten
Grundsätzlich ist die Polizei von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit, wenn hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind. Dies ist in §35 Absatz 1 StVO geregelt (Sonderrechte). Das sogenannte Wegerecht, ist in einem anderen Paragraphen, nämlich in §38 StVO geregelt. Wegerecht darf benutzt werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen". Das Wegerecht gilt nur in der gleichzeitigen Kombination von blauem Blinklicht und Folgetonhorn, Blaulicht alleine dient lediglich der Warnung und mahnt zu erhöhter Vorsicht, es verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer jedoch noch nicht, dem Fahrzeug freie Bahn zu schaffen, auch wenn es die allermeisten aus Unwissenheit oder auch Kulanz natürlich tun, aber sie müssen es eben rechtlich betrachtet nicht. Besondere Vorschriften im eigentlichen Sinne, existieren nicht, §35 Absatz 8 StVO enthält jedoch eine Einschränkung der Sonderrechte und zwar, dürfen diese nur unter "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden". Da du schilderst, dass die gesamte Strecke frei gewesen ist, vermute ich, dass der Fahrer kein Risiko eingehen wollte, er wusste nicht, warum das vor ihm fahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit verlangsamt hat. Bei dir wusste er, dass du ihn wahrgenommen hast, da du den Blinker nach rechts gesetzt hast. Somit wusste er, dass er dich links gefahrlos überholen kann.
Mfg
Passiert ein Unfall unter Einsatzfahrtbedingungen und die Beamten haben sich (rechtmäßig) über Vorschriften hinweggesetzt, sind sie dennoch Unfall-Verursacher.
Sie haben trotz Sondersignalen immer so zu fahren dass niemand unnötig gefährdet oder geschädigt wird.
Also fährt man z.B. im Schrittempo an eine rote Ampel ran und brettert nicht einfach durch.