Ist das Osmanische Reich der Nachfolgestaat des Römischen Reichs?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Nein, es ist nicht der Rechtsnachfolger. 80%
Ja, es ist der Rechtsnachfolger. 20%
Keine Ahnung/Schwer zu sagen. 0%

6 Antworten

Nein, es ist nicht der Rechtsnachfolger.

Tatsächlich betrachtete sich das Osmanische Reich als Nachfolger des Römischen Reiches. Es ist jedoch ein Unterschied, sich selbst als Nachfolger eines Landes zu sehen oder tatsächlich ein Nachfolger zu sein. Im Jahr 800 n. Chr. wurde Karl der Große zum römischen Kaiser gekrönt und das mittelalterliche Römische Reich war geboren. Die Krönung brachte ihm keine weiteren Gebietsgewinne, das "Römische Reich" bestand aus Franken und Langobarden. Die Ursprünge der beiden sind völlig unterschiedlich und auch keine Nachkommen des Römischen Reiches. Trotzdem betrachteten sich die Franken- und Langobardenkönige als römische Kaiser. Die Tatsache, dass der byzantinische Kaiser Karl im Jahr 812 Nicephori als römischen Kaiser anerkannte, änderte nichts an den unterschiedlichen Ursprüngen des Frankenreiches und des Römischen Reiches. Natürlich ist das Byzantinische Reich das Römische Reich. Das antike Römische Reich entwickelte sich langsam zum Byzantinischen Reich und war nicht in der Lage, einen Ausgangspunkt für Byzanz zu setzen. Das Osmanische Reich kann als Verwaltungseinrichtung bezeichnet werden und der Sultan nannte sich Kaiser, aber dies ist genau das gleiche wie das Weströmische Reich im Mittelalter: Der Ursprung des Osmanischen Reiches ist völlig anders als Byzanz und sogar das antike Rom. Ich denke, dies allein reicht aus, um zu begründen, dass das Osmanische Reich als Fortsetzung Roms angesehen wird. Ansonsten kann das Weströmische Reich als Fortsetzung angesehen werden, denn im Gegensatz zum Osmanischen Reich war es christlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus
Legion73  29.10.2021, 14:36
Tatsächlich betrachtete sich das Osmanische Reich als Nachfolger des Römischen Reiches.

Wer nicht?

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Nein, es ist nicht der Rechtsnachfolger.
Ist das Osmanische Reich der Nachfolgestaat des Römischen Reichs?

Nein das ist Italien und die Staaten die sich da so gegründet haben. Und das Römische Reich war ja nicht homogen.

Aber gilt das muslimische Imperium im östlichen Mittelmeerraum aus dem sich die Türkei entwickelte, als Nachfolger des einst so mächtigen Oströmischen Reichs?

Eher Griechenland wenn überhaupt.

Nein, es ist nicht der Rechtsnachfolger.

Also wenn es noch ein Land gibt dem ich einen Anspruch als Rechtsnachfolger des Römischen Reiches gebe dann ist es Griechenland. Übrigens die Byzantiner haben sich nie als Byzantiner verstanden sondern als Römer auch noch Jahrzehnte ja sogar Jahrhunderte nach dem Ende des Römischen Reiches 1453.

Nein, es ist nicht der Rechtsnachfolger.

Dann könnte eher die Rumänien als die Nachfolger des untergegangen oströmischen Reich sehen. Die Namensähnlichkeit ist kein Zufall. Denn die Sprache ist eine romanische, also eine Sprache, die aus dem Zeitraum des antiken römischen Reichs stammt. Französisch ist auch eine romanische Sprache, aber selbst das Frankenreich (Karl der Große) war eben schon kein Nachfolger des römischen Reichs mehr.

Aber allein die Sprachabstammung reicht eben nicht, um eine Nachfolge eines untergegangenem Reichs zu begründen. Und die Osmanen haben in der Hinsicht gar nichts mit Ostrom zu tun, Sie leben nur im ursprünglichen Bereich von Byzanz.

Es gibt da ja auch noch mehr Staaten, die so eine Nachfolge für sich beansprucht haben. Das ist aber meist nur als Legitimation der Macht zu sehen.

Ja, es ist der Rechtsnachfolger.

das kommt auf die Religion an:

für das orthodoxe Christentum gilt: Ja, das Osmanische Reich ist der Nachfolgestaat des Römischen Reichs, denn der amtierende orthodoxe Patriarch Georgios Kourtesios Scholarios hat Mehmet II. offiziell als Kaiser und Schutzherrn der Christen akzeptiert.

für das katholische Christentum gilt: Nein, das Osmanische Reich ist NICHT der Nachfolgestaat des Römischen Reichs, denn Papst Pius II. hat in einem Schreiben an Mehmet II. als Vorbedingung für die Anerkennung als Kaiser verlangt, dass Mehmet sich taufen lassen müsse, und Mehmet hat diese Bedingung nicht erfüllt (siehe http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01794.html ).