ist das falsch?

1 Antwort

Es geht einfach darum, wie Gesetze zustande kommen (Gewaltenteilung). Die Regierung (Exekutive) kann zwar Gesetzesentwürfe einbringen, jedoch muss der Bundestag (Legislative) sowie der Bundesrat hierüber entscheiden:

Die Gesetzgebung ist die Aufgabe des Parlaments; der Deutsche Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative. Er beschließt - unter Beteiligung des Bundesrates - alle Gesetze, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können - genau wie der Bundesrat und die Bundesregierung - neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag einbringen. Hier findet nach einem festgelegten Ablauf die Debatte, Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf statt.
Da die Länder im föderalen Staatssystem einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist der Bundesrat auch am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt und kann - abhängig von der Art des Gesetzes - einen Entwurf sogar scheitern lassen.

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu

Der Präsident prüft dann, ob das Gesetz mit dem GG vereinbar ist und unterschreibt es, damit es wirksam wird. Dennoch hat er nicht das letzte Wort. Das Bundesverfassungsgericht (Judikative) kann angerufen werden, wenn das Gesetz strittig ist. Kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Entschluss, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt, kann es das Gesetz kassieren.