Ist das Diebstahl was ich gemacht habe?

6 Antworten

Also zunächst: Während klassische Buchläden zu sind, ist ein Manga -Laden in Coronazeit offen? Schon das alleine wäre komisch.

Aber nun zu Deiner Frage:

a). Müsste jemanden das lange gucken in einen Manga aufgefallen sein. D.h. der Verkäufer hätte Dich eigentlich direkt und zeitnah ansprechen müssen. Wenn er es nicht hat, sein Pech.
b) Manche Buchhandlungen bieten Leseecken an. Es ist also durchaus gewünscht, dass Kunden in Werken lesen.
c) Wie will man Dir nachweisen, dass Du darin alles gelesen hast? Dazu müsste der Verkäufer Dich quasi befragen. Du könntest Dir ja nur die Bilder angeguckt haben oder mit den Gedanken ganz woanders gewesen sein.
d) Man kann das ja auch als Werbung verstehen. Vielleicht gefällt Dir das Manga ja und Du käufst es, um es irgendwann wieder zu lesen oder einen anderen Teil der Serie oder Du schwärmst vor Deinen Freunden davon und die Kaufen den Laden leer von diesem Manga.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen!

Nein, sicherlich nicht.

Im Rombach bei uns gibt es sogar Sitzplätze bei der „Manga-Ecke“, wo man es sich schön bequem machen kann und die Mangas lesen kann (macht aber irgendwie keinen Sinn xD).

Woher ich das weiß:Hobby – Anime-Junkie ♡´・ᴗ・`♡
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, 

Das Gesetz ist generell abstrakt mit Außenwirkung und ist im förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen.

Die TBM sind nicht Erfüllt somit liegt kein Diebstahl vor

"Nein, allein das Durch­blättern verpflichtet nicht zum Kauf. Wie bei anderen Waren dürfen Kunden sich auch bei Zeit­schriften im Laden ein Bild machen und über­legen, ob sie kaufen wollen. Dafür ist es sinn­voll nach­zusehen, ob ihnen der Inhalt zusagt. Das gilt sogar, wenn im Geschäft ein Schild hängt: „Lesen verpflichtet zum Kauf.“ Vielmehr kommt ein Kauf­vertrag erst zustande, wenn der Kunde den Kauf­wunsch äußert, zum Beispiel indem er die Zeit­schrift an der Kasse aufs Band legt. Allerdings hat der Händler Hausrecht: Er darf Leseratten aus dem Laden verweisen. Und wenn ein Kunde die Ware beschädigt, zum Beispiel Esels­ohren hinein­macht oder gar Seiten heraus­reißt, darf der Händler Schaden­ersatz verlangen. Der würde dem Preis der Zeit­schrift entsprechen."

Etwas anderes Szenario, aber das Prinzip bleibt denke ich das selbe und somit handelt es sich wahrscheinlich nicht um Diebstahl^^
LG :)

Quelle: https://www.test.de/Leserfrage-Ist-Lesen-im-Kiosk-erlaubt-4406225-0/

Woher ich das weiß:Recherche

Frage Solmecke in seinem Discord. Ansonsten "Wo kein Kläger da kein Richter."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung