Ist aktive Sterbehilfe moralisch verwerflich (Bitte Abstimmen)?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nicht Verwerflich 85%
Verwerflich 15%

9 Antworten

Verwerflich

Es ist in sofern verwerflich, weil das Leben das höchste Gut ist. Wäre dies nicht so, dann würde man an den Grundpfeilern unserer Zivilisation rütteln.

Es hat einen Grund, warum man selbstmordgefährdete Menschen vor sich selbst schützt. Auch sie ändern ihre Meinung meist mit der Zeit wieder.

Ich denke zwar auch, dass der Wunsch eines Menschen nach dem Tod berücksichtigt werden sollte, aber man sollte ausschließen, dass es sich um einen kurzfristigen emotionalen Wunsch handelt. Bei einer Scheidung müssen beide Ehepartner auch mindestens ein Trennungsjahr überstehen, damit sie nach dem Jahr eine rationale und möglichst emotionsfreie Entscheidung treffen können.

So eine Regelung sollte es bei der aktiven Sterbehilfe auch geben. Vielleicht sollte man sogar soweit gehen und festlegen, dass der Sterbewunsch notariell festgehalten werden muss um Fälschung und Manipulation (nicht nur des Dokumentes, sondern auch Manipulation des Sterbewilligen) auszuschließen. Es geht hierbei ja immerhin nicht um "Sterben lassen", sondern um aktives Töten.

Das Gesetz müsste, meiner Meinung nach genauestens ausformuliert sein. Wie ungenau sich momentan Gesetzesentwürfe aussprechen, sieht man an anderen Beispielen (Zeitumstellung, DSGVO, Artikel 13)

Solch schwammige Gesetzestexte sind bei diesem Thema, sagen wir mal: Bescheiden.

Außerdem müsste klar geregelt sein wie man mit Situationen umgeht, wenn ein Betroffener diesen Weg für sich gewählt hat aber die Angehörigen dagegen sind.

Ich sehe da eine Flut an Gerichtverfahren auf die Gerichte zukommen, die ohnehin völlig überfordert sind.


5432112345  03.12.2018, 08:48

Aber genau das ist das System. Gesetze sind nie so genau ausformuliert, dass sie nicht auch Interpretationsspielraum zulassen. Es wird sowieso nie möglich sein jede mögliche Konstelation des realen Lebens in einem Gesetz abzubilden.

Was man früher nicht vorhergesehen hat war, dass heutzutage jeder 2. eine Rechtschutzversicherung hat und Gerichte daher immer mehr mit Kleinigkeiten belastet werden. Natürlich ist es das individuelle Recht des Einzelnen einen Strafzettel anzufechten, aber mit sowas werden dann eben Gerichte belastet.

Auch z. B. die ganzen Asylklagen. Früher hat, wenn überhaupt mal, ein Verband oder Verein geklagt. Heute wird für jeden einzelnen abgelehnten Asyantrag ein Verfahren eröffnet. Als Anwalt kann man dran verdienen, als beratender Idealist kann man seine Geltungssucht befriedigen und als Flüchtling erhält man nochmal die Chance auf einen positiven Bescheid. Am Ende bezahlen muss es ja dann auch keiner der Beteiligten, sondern der deutsche Steuerzahler.

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Goofiee  03.12.2018, 09:01
@5432112345

Joa, es geht mir auch weniger um Kosten, sondern eher darum dass, wenn jemand alt ist und sterbenskrank, was nützt ihm dann ein Gesetz, dass er wenn es dumm läuft jahrelang vor Gericht erkämpfen muss? Wem nützt das Gesetz dann? Dem Betroffenen? Das glaube ich weniger. Diese Kampfeskraft hat ein Mensch in dieser Lage weniger. Wenn er sie hätte, würde er nicht den Weg des Todes wählen.

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5432112345  03.12.2018, 09:11
@Goofiee

Naja, Gesetze sind das eine, wie sie umgesetzt werden das andere.

Ich denke es müssten dazu auch offizielle Beratungsstellen eingerichtet werden und den Akt selbst sollten auch nur speziell ausgebildete und dazu berufenen Personen durchführen dürfen.

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Goofiee  03.12.2018, 09:33
@5432112345

In der Schweiz zB klappt es auch. Es gibt also Vorreiter an denen man sich ein Beispiel nehmen kann. Deshalb ist es nicht wirklich so, dass man das ganze Rad neu erfinden muss. Man muss nur Modell und Einsatzort bzw Art des Einsatzes wählen.

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Nicht Verwerflich

Kommt drauf an. Es gibt verschiedene Moralsysteme und Moralismen, einige sind religions-, andere kulturabhängig. Ich denke, dass aus ethischer Sicht nichts dagegen spricht. Es betrifft primär zwei Personen: den, der Suizid begeht und seinen Assistenten. Es gibt keine Pflicht zum Leben. Und wenn wir es mit der Selbstbestimmung ernst nehmen, können wir das Recht auf Suizid anderen Menschen nicht verweigern, zumal es diese Menschen und nicht die anderen betrifft, für die aktive Sterbehilfe sowieso nicht in Frage kommt.

Hier werden einem aber gewisse Steinchen in den Weg gelegt, die den Verstand vieler Menschen trüben: Ideologie, Moralismus, Pathologisierung. Der Staat möchte natürlich keine Steuerzahler verlieren, die Kirchen nicht ihre Hoheit über das Gewissen der Menschen und die Psychiatrie steckt teilweise in einer "Kulturfalle" (zumindest die westliche), die dazu führt, dass der Suizid pathologisiert wird. Das macht die Debatte so schwierig. Du musst dich mit deiner Vernunft über diesen Morast hinwegsetzen, um dem besseren Argument folgen zu können.

Es kommt noch ein anderes Problem hinzu: Das Leben wird vergöttlicht und der Tod, wenn nicht ignoriert, so doch verdammt. Auch das ist der oben angesprochenen "Kulturfalle" geschuldet. Und ich spreche deshalb von einer "Falle", weil die Kultur des Westens im Zuge der Säkularisierung als "religiös neutral" gesehen und ignoriert wird, dass eben diese Kultur auf dem Christentum beruht und von seinen Vorstellungen durchzogen ist.

Wenn man sich aber davon frei macht, ist die Sache ganz einfach. Du musst dich nicht rechtfertigen oder erklären, keine abstrusen moralischen Gebote im Kopf durchgehen oder in Kategorien von "Richtig oder Falsch" denken. Es ist wie es ist.

Verwerflich ist die Verweigerung einer Aktiven Sterbehilfe, weil der Mensch dann allein gelassen wird (damit können viele leider nicht umgehen), sein Leid durch einen misslungenen Suizidversuch größer werden kann und eventuell vom moralischen Geschwätz seiner Mitmenschen gelangweilt wird, die seinen mentalen Fokus bzw. Beschäftigung mit dieser wesentlichen Angelegenheit stören. (Er muss sich also nicht nur mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzen, sondern auch mit dem Egoismus seiner Mitmenschen, die ihren Moralismus höher stellen als sein Bedürfnis, obwohl das Thema sie entweder nichts angeht, weil es sie nicht betrifft, oder nur sekundär angeht, weil es Verwandte und Freunde sind.)

Kurz: Aktive Sterbehilfe ist einer Selbstverständlichkeit. Die Verweigung einer aktiven Sterbehilfe dubios (wenn nicht sogar pervers).

Nicht Verwerflich

Nein, aber bei diesem Thema scheiden sich die Geister und die meisten entscheiden eher "emotional" (dieses Wort wird in diesem Zusammenhang falsch benutzt/verstanden).

Und man muss sich auch ganz klar darüber sein, dass man in einem solchen Fall, mit der Entscheidung (als Angehöriger) leben muss.

Nicht Verwerflich

Nein ich denke nicht das aktive Sterbehilfe moralisch verwerflich ist zum mindest teilweise. Ich denke wenn man schwer krank ist oder sehr alt und man in seinem Alltag eingeschränkt ist ist es ok. Aber wenn Leute jetzt nur aus einer Laune heraus sagen Ich möchte jetzt sterben weil sich grade der Partner getrennt hat oder so dann ist es verwerflich. Man sollte die Menschen vorher psychologisch untersuchen und dann beurteilen warum sie das möchten und nicht jeden dazu die Erlaubnis erteilen


Dickerchen123  03.12.2018, 17:17

Wird Zeit, dass das endlich auch in D statthaft wird.

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