Ist 17 und fast 15 legal?

4 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Nein, 17 und fast 15 ist fast 32.

Sexuelle Handlungen mit 14- und 15-jährigen sind nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Ist der Altersunterschied größer, liegt dennoch keine Straftat vor, wenn der Partner noch minderjährig (also erst 17 Jahre alt) ist.
Edit: Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Woher ich das weiß:Recherche
LieberBonner  13.12.2023, 21:36

Falsch. Ab 14 sexuelle Selbstbestimmung. Ab 14 ist Sex mit über 14 nicht mehr illegal.

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simplinice  13.12.2023, 21:45
@LieberBonner

ich habe meiner Antwort eine Quelle hinzugefügt ich bitte dich den Artikel duchrzulesen und mir zu sagen, ob ich vielleicht etwas falsch verstanden habe und wenn ja was ich falsch verstanden habe. Danke im voraus

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Funship  13.12.2023, 22:14
@simplinice

Da hast du vielleicht was für Österreich kopiert oder was auch immer. Mit deutschem Recht hat das jedenfalls nichts zu tun.

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simplinice  13.12.2023, 22:15
@Funship

ich bezweifel dass du dir das überhaupt durchgelesen hast

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Mayurikurutschi  13.12.2023, 22:25
@simplinice

Du verstehst deine eigene Quelle nicht oder hast sie nicht gelesen, aber das ist okay.
Die meisten Menschen verstehen Amtsdeutsch nicht.

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simplinice  13.12.2023, 22:32
@Mayurikurutschi

Es tut mir leid. Ich komme aus einem anderen Land und versuche, mich in Deutschland zu integrieren. Dazu gehört leider, dass ich die deutsche Sprache noch nicht richtig beherrsche. Ich werde an mir selbst arbeiten.

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considerately  21.12.2023, 20:45
@Mayurikurutschi

er hat aber Recht ich glaube du hast dir die Quelle nicht durchgelesen, dann würdest du wissen das im Inhalt sich weitere Verweise befinden welche auf die jeweiligen Staaten und deren Gesetze verweisen

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Mayurikurutschi  22.12.2023, 04:25
@considerately

Doch, du verstehst nur die Absätze nicht. Schutzalter 14 bedeutet 0-13 und Schutzalter 16 bedeutet 14-15, entsprechend ergibt sich das Gesetz.
Das sich für dich so liest als wäre es einen Abschnitt höher.

Aber ich versteh das schon, die Gesetzestexte sind für die allermeisten unverständlich formuliert.

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simplinice  22.12.2023, 09:13
@Mayurikurutschi

ich weiß nicht für wie göttlich du dich haltest, aber meinen Satz da oben hab ich 1 zu 1 rauskopiert, und zwar am Feed von Google mit Verweis auf meine markierte Quelle

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Mayurikurutschi  22.12.2023, 11:02
@simplinice

die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein Strafantrag gestellt wird und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[3]

Bitte, deine eigene Quelle. Habs dir extra markiert, weil du wohl nicht soweit gelesen hast oder deine Quelle nicht verstehst, aber wie gesagt, nicht schlimm.

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Nicht nur fast legal sondern legal.