Iphone an minderjährigen verkaufen?

9 Antworten

Hallo,

Ja, du könntest Stress bekommen... Ich würde es an einem über 18 Jährigen verkaufen.

Gruß

Ich würde mir doch einfach die Bestätigung der Eltern holen ob er diesen Betrag schon ausgeben darf.

Im schlimmsten Fall, werden die Eltern widersprechen und du musst du das Geld zurückgeben. Dann hast du möglicherweise ein benutztes Gerät das im Wert verloren hat.

Ich wünsch dir viel Glück beim verkaufen.... Ich denke du wirst jemanden glücklich machen können.

Lieben Gruß Stefan

Kamatoro 
Fragesteller
 01.03.2016, 15:59

Danke Naja er hat jetzt wahrscheinlich doch nicht genug Geld 😂

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Ja, könntest du. Denn unter 18 ist man nur beschränkt geschäftsfähig, Rechtsgeschäfte welche nicht mehr unter den so genannten "Taschengeldparagraphen" fallen, sind schwebend unwirksam, solange die Eltern bzw. korrekterweise gesetzliche(r) Vertreter(in) (i.d.R. die Eltern) nicht zustimmen.

Wenn die Eltern also z.B. erfahren, dass ihr Kind das gekauft hat (was sehr wahrscheinlich ist) und nicht damit einverstanden sind, bist du dazu gezwungen, es wieder zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.

Hairgott  01.03.2016, 14:23

Was fällt den unter den TaschenGeld Paragraph?
    
Ich hab mir um 1700€ nen PC gekauft, mit meinem gesparten Geld. Und das war kein Problem.
Wir haben in der Schule gelernt, dass man etwas kaufen kann solange es nicht Zukunfts gefährdent ist ;)

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martinhg  01.03.2016, 15:01
@Hairgott

Der so genannte "Taschengeldparagraph" gilt für Kinder ab 7 Jahren, nicht ab 14.

Er besagt, dass Verträge, welche von beschränkt Geschäftsfähigen abgeschlossen werden, prinzipiell gültig sind, wenn diese mit Geld bzw. Mitteln, welche Minderjährigen von den Eltern zur freien Verfügung erhalten hat oder welche von Dritten mit Zustimmung der Eltern zur freien Verfügung gestellt werden. Eltern dürfen aber auch den Kauf von bestimmten Produkten/Waren verbieten, obwohl es das eigene Geld wäre.

Eine maximale Höhe wird nirgends genannt, prinzipiell gilt das für beliebig hohe Beträge, wenn oben genannte Bedingungen erfüllt sind. Bei vergleichsweise hohen Beträgen sollte man sich bei Geschäften mit Minderjährigen immer die Zustimmung der Eltern holen um auf Nummer sicher zu gehen, denn das Risiko der Rückabwicklung liegt sonst bei einem selber.

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Hairgott  01.03.2016, 14:24

Das gilt natürlich nur wenn man 14 und älter ist.

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Ja. An sich könntest du es ihm verkaufen. Die Eltern können den Kaufvertrag aber jederzeit wieder für nichtig erklären. Heißt selbst wenn er das Handy schrottet, können die Eltern herkommen und sagen dass sie das Geld wieder wollen

Ja,das geht ja über das Taschengeld hinaus.Du solltest das von seinen Eltern absegnen lassen.Wenn er zum Kauf bei dir ankommt,soll er seine Eltern mitbringen.