Inkassoforderung von Fitnessstudio von vor 10 Jahren?


09.12.2021, 14:43

Ein Titel wurde bereits 2012 erwirkt, jedoch sind mir die damaligen Schulden einfach über den Kopf gestiegen, wodurch ich schnell keinen Überblick mehr hatte. Ich bin jetzt auch nur nochmal darauf gekommen, weil ich meine Bank aufgrund den Pfändungen angeschrieben habe und 2 von 4 Pfändungen sind bereits getilgt. Das letzte Mal, seitdem ich etwas von dem Gläubiger erhalten habe, ist schon eine ganze Zeit lang her.

Ich bin alleinerziehender Vater von 2 kleinen Kindern und beziehe Einkommen, unterhalb der Pfändungsgrenze, wodurch ich die vergangenen Jahre immer wieder die Eidesstattliche Versicherung ablegen musste. Ich möchte meine Schulden jedoch aus eigener Kraft Tilgen und komme etwas voran, jedoch ist es mir hier in dem Fall besonders schwer.

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Versuch einen Vergleich auszuhandeln.

Biete z.b 300 € gegen Erledigungsschreiben bzw Rückgabe des entwerteten Titels

Tipp : Bei Vergleichsangeboten hat man nicht selbst das Geld sondern bekommt es zweckgebunden von einem Freund oder Familienangehörigen einmalig und zweckgebunden geliehen.

Je schlechter Dein schufa score desto bessere Karten hast Du.

Schriftlich machen. Bei Formulierungsvorschlag noch mal bescheid saqgen

Besteht die EV ( Vermögensauskunft) ?

Ein Titel wurde bereits 2012 erwirkt

Dann verjährt das frühestens nach 30 Jahren.
In diesem Fall 2042 für die Forderung aus 2012.

Eine monatliche Rate ist mir nicht möglich, zuverlässig bedient zu werden und daher der Vergleich.

Wie willst du dann die Schulden begleichen?
Auf einen Vergleich muss sich aber auch niemand einlassen, nur so am Rande. Versuchen kannst du es natürlich.

Sollte der Vertrag nicht irgendwann aufgehoben oder gekündigt worden sein?

Solange du nicht gekündigt hast und auch das Fitnessstudio nicht, nein.
Jeden Monat häufen sich also weiter die Mitgliedsbeiträge.

das Inkassounternehmen über 1000€ fordert

Also besteht die HF aus ca. 1000 € ? Mehr Schulden hast du nicht noch woanders?
Dann macht noch nicht einmal eine Privatinsolvenz Sinn, da auch die nicht kostenlos ist und sogar deine Schuldsumme übersteigen würde.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
melzel8805 
Fragesteller
 09.12.2021, 15:00

vielen Dank für ihre Antwort. Da ich eine Nebenkostennachzahlung erhalte, ist es mir möglich einmalig eine Summe zu zahlen, jedoch nicht auf Dauer eine Ratenzahlung Bedienen kann. Der Vertrag wurde weder offiziell gekündigt, noch aufgehoben. Die HF beträgt 690€, die Gesamtsumme beträgt 1000€ und dadurch habe ich eine Einmalzahlung i.H.v. 350€ angeboten. Eine Privatinsolvenz kommt, aufgrund von den dadurch entstehenden Zusatzkosten nicht infrage.

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Comp4ny  09.12.2021, 15:05
@melzel8805
Eine Privatinsolvenz kommt, aufgrund von den dadurch entstehenden Zusatzkosten nicht infrage.

Naja... was viele aber nicht wissen, unabhängig davon dass sie kostet, dass man diesen Betrag stunden, sogar erlassen kann. Nur so als Tipp. Aber bei 1000 €, lohnt es sich absolut nicht.

die Gesamtsumme beträgt 1000€ und dadurch habe ich eine Einmalzahlung i.H.v. 350€ angeboten.

Anbieten kannst du es, aber ob sie sich drauf einlassen, ist eine andere Sache.

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Verträge lösen sich nicht von selbst auf.

Wenn du nicht hohe Kosten durch ein Inkassounternehmen oder eine Zivilklage haben willst, würde ich dir raten, sofort alles zu bezahlen, notfalls mit einem Kleinkredit bei deiner Hausbank.

. Sollte der Vertrag nicht irgendwann aufgehoben oder gekündigt worden sein?

Hast Du denn den Vertrag immer noch nicht gekündigt? Dann besteht der weiterhin.

Hat jemand irgendwelche Tipps für mich, ob das so rechtens ist

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, dem Du nicht wiedersprochen hast, ist das rechtens und Du hast keine Chance, dieser Forderung zu entgehen.

und wie ich mich am besten Verhalten kann?

Zahlen. Sonst werden die Forderungen aufgrund der Verzinsung der Schulden und der Zinsen immer höher.

Die einzige Alternative wäre nur noch die Privatinsolvenz.

Alex

kevin1905  09.12.2021, 14:47

Die Zinsen dürfen nicht verzinst werden!! § 248 BGB verbietet dies eindeutig.

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EinAlexander  09.12.2021, 14:58
@kevin1905
Die Zinsen dürfen nicht verzinst werden!! § 248 BGB verbietet dies eindeutig.

Stimmt, da habe ich doppelt gemoppelt. Wollte zuerst schreiben "aufgrund der Verzinsung der Schulden", habe mich dann umentschieden zu "aufgrund der Schulden und der Zinsen" und geworden ist's dann dass missverständliche "aufgrund der Verzinsung der Schulden und der Zinsen".

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Comp4ny  09.12.2021, 14:48
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, dem Du nicht wiedersprochen hast, ist das rechtens und Du hast keine Chance, dieser Forderung zu entgehen.

Falsch.
Abgelaufener Vollstreckungsbescheid > Titel

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EinAlexander  09.12.2021, 15:02
@Comp4ny
Abgelaufener Vollstreckungsbescheid > Titel

Ja. Ich ging eigentlich davon aus, dass ein Inkassobüro, welches einen Mahnbescheid beantragt hat, selbstverständlich auch den Vollstreckungsbescheid beantragt hat. Sonst hätten die sich die Kosten für den Mahnbescheid gespart ...

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Comp4ny  09.12.2021, 15:07
@EinAlexander

Tatsächlich kenne ich da 1-2 Inkasso´s die das mal nicht gemacht haben. Es blieb nur bei einem MB. ABER du solltest nicht sagen (Mahnbescheid erstellt = Titel). Das wäre eine krasse Falschinformation ;)

Viele denken auch dass man auf einem VB nicht widersprechen kann. Auch da irren sich viele Leute, man muss halt nur selber einen Widerspruch schreiben.

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EinAlexander  09.12.2021, 15:13
@Comp4ny
(Mahnbescheid erstellt = Titel). Das wäre eine krasse Falschinformation

Richtig.

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"Sollte der Vertrag nicht irgendwann aufgehoben oder gekündigt worden sein?"

Wenn du da nichts selbst gekündigt hast : Nein.

Wenn ein Titel erworben worden ist, dann dürfen Forderungen aus dem Jahr 2011 noch bis zum Jahresende 31.12.2021 gefordert werden - in der Frist sind sie drinnen. Und damit ist das sauber. Selbstverständlich gilt das dann auch für die Jahre 2013,14, 2015.

Würde also erst einmal anfragen ob das vorliegt (also dass sie einen ordnungsgemäßen Titel haben) - ist bei einem Inkassounternehmen sehr stark anzunehmen dass die da alles sauber gemacht haben.

Du kannst dir sonst einen Anwalt nehmen, aber die Forderung selbst ist wohl - nach deiner Beschreibung - berechtigt.

kevin1905  09.12.2021, 14:47
Wenn ein Titel erworben worden ist, dann dürfen Forderungen aus dem Jahr 2011 noch bis zum Jahresende 31.12.2021 gefordert werden

2011 plus 30 Jahre sind 2021?

Auch lässt jeder Vollstreckungsversuch die 30 Jahre neu beginnen.

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Comp4ny  09.12.2021, 14:47
Wenn ein Titel erworben worden ist, dann dürfen Forderungen aus dem Jahr 2011 noch bis zum Jahresende 31.12.2021 gefordert werden - in der Frist sind sie drinnen.

Bis zum 31.12.2041 meinst du wohl eher.
Sprich noch über 20 Jahren können sie fordern und Vollstrecken wenn sie wollen.

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