Inkasso aber keine Leistung bekommen?

5 Antworten

Das ist echt ein Fall für einen Anwalt, wäre nur die Frage mit welcher Spezialisierung.

Ob Du eine Leistung bekommen hast ist erstmal zweitrangig.

U.U. kann man da einen Arzthaftungsfall oder sonstwas draus machen, wo Dir sogar eine Entschädigung zustehen würde.

Ich selbst werde gegen das Krankenhaus, völlig anderer Fall , in dem ich Ende letzten Jahres war, klagen- nein es wurde auch keine Leistung erbracht- außer, daß man alles tat, um mich in den Rollstuhl zu bekommen- dauerhaft. Ich werden einen Einwalt beauftragen- Arzthaftungsrecht und parallel die Krankenkasse über die Klage informieren, in der Hoffnung, daß sie auch Schadenseratzansprüche geltend machen, aber Kassen sind da immer ziemlich träge, weiß ich von meinem letzten Arzthaftungsfall.Damals haben sie den Arzt nicht parallel verklagt.

Bei einem Streitwert von 12.000 € kann man sich schon mal einen Rechtsanwalt nehmen.

Ich weiß nicht was du arbeitest oder verdienst, aber du kannst den Betrag steuerlich ansetzen!

dennoch rate ich dir gegenüber dem Inkasso Einspruch einzulegen damit das Unternehmen keine Chance auf Pfändung bekommt!! In jedem Fall schriftlich mit Rückschein !

Besser gestern noch als heute da du sonst noch größere Probleme hast!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst doch was schriftliches zur Festnahme und Einweisung haben, genauso wie zur Freilassung nachdem sich das aufgeklärt hat...

...geh damit zu nem Anwalt...

(Und die Kosten kommen nicht von Kost & logie sondern von dem ganzen Sicherheitsgedöns drumrum...)

Chrissi98110 
Fragesteller
 03.02.2024, 10:03

Es hat sich ja nicht aufgeklärt...

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myotis  03.02.2024, 10:17
@Chrissi98110

Und warum lassen die dich dann wieder frei rumlaufen?

Jedenfalls hast du ne Einweisung und ein ärztliches Attest und das ist für die KK wichtig/bindend

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Chrissi98110 
Fragesteller
 03.02.2024, 10:42
@myotis

Weil ich ja scheinbar innerhalb der 6 Tage nicht mehr suiz..idal bin... keine ahnung... können mich ja nett ewig festhalten...

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myotis  03.02.2024, 12:54
@Chrissi98110

Kommt mir alles recht spanisch vor...

...die Leistung - gehen wir mal von aus das ist echt - würde erbracht, auch wenn du die nicht für gerechtfertigt hälst...

...wenn es aber echt ist, hast du genug Unterlagen für die Krankenkasse - die interessiert nicht ob du das für gerechtfertigt hälst sondern was ein Arzt gesagt hat...

Und erzähl mir jetzt nicht dass da kein Arzt war...

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dass Du Dich gegen eine ungerechtfertigte Forderung wehrst, ist verständlich. Ich würde zu einem Anwalt raten.

Chrissi98110 
Fragesteller
 03.02.2024, 10:05

Der meinte ich hätte kein beweis das ich nicht suizi..dal bin. Aber warum brauche ich einen beweis das ich es nicht bin...? Und nicht die einen beweis das ich es bin...?

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Nordlicht979  03.02.2024, 10:10
@Chrissi98110

genau! Gute Frage. Vielleicht hast Du Freunde oder Familie, die - vor dem Zeitpunkt Deiner ungerechtfertigten Einlieferung in die Psychiatrie - bestätigen, dass Du dem Leben positiv gegenüber aufgeschlossen warst.

Irgendwer muss doch die Falschmeldung abgegeben haben. Könntest Du dem mal nachgehen und so an der Aufdeckung des damaligen Irrtums mitwirken?

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Chrissi98110 
Fragesteller
 03.02.2024, 10:11
@Nordlicht979

Es war ja genau die Familie die die Falschmeldung wegen Erbstreitigkeiten abgegeben hat...

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Nordlicht979  03.02.2024, 10:13
@Chrissi98110

das ist ein guter Ansatzpunkt für einen Anwalt! Aber Du hast doch sicher auch Freunde oder gute Bekannte, die Deine positive Einstellung zum Leben bestätigen können, oder?

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Chrissi98110 
Fragesteller
 03.02.2024, 10:16
@Nordlicht979

Ja sicher. Aber ob das reicht? Immerhin wurde gutachterlich bestätigt das ich suizidal bin... Dem glauben die doch mehr... Und gegenüber der Polizei bin ich nicht freiwillig mitgegangen weil ichs nicht eingesehn hab. Das ist doch gefundenes fressen...

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