Infos zu polenböller online kaufen?

1 Antwort

Das Feuerwerksrecht wurde teilweise durch EU-Richtlinien harmonisiert, dennoch ist nicht jedes aus einen anderen EU-Land eingeführte Feuerwerksprodukt in Deutschland für Privatpersonen zugelassen. In Deutschland sind nur Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 für den privaten Verkehr bestimmt, in Osteuropa bis F3. Es ist also stets darauf zu achten, dass nur Feuerwerk der Gefahrenklasse F2 eingeführt wird. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Jejhesh 
Fragesteller
 15.10.2023, 00:10

Vielen Dank

0
trekremllit  26.11.2023, 16:13

Das war nicht die Frage

0