In welche Entgeltgruppe würde man die folgende Person eingruppieren (TVöD)?
Wenn ein Beschäftigter zu 15% Arbeitsvorgänge erledigt, die gründliche und umfassende Fachkenntnisse benötigt, 30% vielseitig und gründliche Fachkenntnisse und 20% gründliche Fachkenntnisse. Zudem kommen insgesamt 45% Selbstständige Leistungen hinzu.
4 Antworten
Allein deine Prozente genügen noch nicht.
Allein das Thema Arbeitsvorgang - welchen die TdL in den aktuellen Tarif - Verhandlungen zB kippen will - füllt Bücher.
Um die Eingruppierung zu prüfen- musst du den einzelnen Arbeitsvorgang entsprechend betrachten und dann die Prozente verteilen. Und setzt voraus, dass du dich auch im allgemeinen Teil bewegst.
Nach altem BAT war zB 50% gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und 33% selbst. Leistung = VIb FG 1aTeil I, entspricht EG6.
Bei uns werden schon Wetten abgeschlossen mehr oder weniger wie 110 Tage - waren die Streiktage von 2006.
Wo diese Reise noch hin gehen soll? Wir finden jetzt schon kaum noch technisches Personal.
Gemäß § 12 TVöD richtet sich die Eingruppierung nach den mindestens zur Hälfte anfallenden Arbeitsvorgängen, die die Anforderungen der Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe erfüllen.
Das ist ziemlich komplex - hier sind Beispiele, wie das bewertet werden muß:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvoedmeingruppierung_ccf2c6471ca3e3ee1899f33f4f7266a8%27%5D
Du mußt den gesamten Link aus dem Text kopieren...
Nicht die Person wird eingestuft, sondern die Planstelle wird eingruppiert.
Die Einstufung einer Person erfolgt i.d.R. / u.a. durch Erfahrung.
Das kann daher vom einfachen Dienst bis zum höheren Dienst sein.
Eingruppierung ist was anderes als Einstufung.
Sieh dir die Tabelle an
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2021&matrix=1
Ja ich weiß, aber das beantwortet leider nicht meine Frage.
Weil die Beschreibung auf sogut wie fast jede EG passt - bis auf die Führungspositionen.....
,,Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen“
Es müssen ja mindestens 50% sein. Daher würde ich die EG ausschließen und sagen, dass es sich um die EG 8 handelt oder? Wie viel % selbstständige Leistungen sind für die EG 9a nötig?
Was hat das mt einer Einstufung nach TVÖD zu tun? Die ausgeschriebene Stelle ist tariflich eingestuft, nicht der Bewerber.
Deswegen ergibt die Frage immer noch keinen Sinn. Bei Stellen im öffentlichen Dienst geht es nach den Eingruppierung der betreffenden Stelle, nicht der Bewerber.
Ich musste im Seminar ein Aufgabe bearbeiten, wo angegeben war zu viel % die Tätigkeitsmerkmale für eine bestimmte Stelle benötigt werden und anhand dieser Angaben sagen, welcher Entgeltgruppe das entspricht.
So ist es - wenn die TDL sich so durchsetzen würde, wie es gefordert wird, müssten viele Stellen um mind. eine Entgeltgruppe nach unten rutschen - das würde zudem den öD noch weiter unattraktiv machen - der Umstieg von BAT auf TVöD/TV-L war schon ein Witz und mit enormen Verlusten für Neueinsteiger verbunden.
Ver.di hat Gehaltsverluste in großem Stil zu verantworten...