In den Nachrichten bei einem Vergehen die Nationalität mit zu nennen notwendig?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Nein, ist es nicht 45%
Ja, ist es 35%
Andere Antwort 20%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, ist es

Es gehört zu einer vernünftigen Berichterstattung zu schreiben dass nicht die Hansi-Müller-Gang, sondern der Remmo-Clan das grüne Gewölbe ausgeraubt hat.

Bei dem vierjährigen Mädchen im Supermarkt, das von einem Syrer mit einem Messer schwer verletzt wurde ist die Nationalität für die Tat zwar nicht relevant und wurde von rechten Kreisen ausgeschlachtet. Trotzdem finde ich es gehört genauso zur Information des Lesers wie Tatsachen ob der Täter Familienvater oder obdachlos uvm. war.

Die Nichtnennung nach Pressekodex hat auch mich immer sehr gestört.

Ich will das als Leser wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
vanOoijen  28.04.2024, 16:53

Vielen Dank für den 🌟.

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Nein, ist es nicht

In Deutschland sind alle vor dem Gesetz gleich. Insofern spielt es überhaupt keine Rolle, welche Nationalität der Täter hat. Er soll immer die selbe Strafe bekommen wie jemand mit einer anderen Nationalität. Das nennen der Staatsangehörigkeit oder gar Religion ist lediglich die Grundlage für völlig irrsinnige rassistische Theorien, die ein paar Nazi-Spinner daraus ziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein „links-grün Versiffter“
Nein, ist es nicht

Es ist einfach eine zusätzliche Information. Aber in unseren Zeiten wird es vielleicht schon als Rassismus gesehen...bescheuert, meiner Meinung nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zitrone273  28.04.2024, 14:35

Nicht das Nennen an sich. Aber ein paar Idioten machen daraus rassistische Vorurteile.

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Andere Antwort

Bei einem rassistischem Verbrechen, einem Verbrechen aus der Kultur heraus, da finde ich jeweils: ja. Bei einem stinknormalen Einbruch oder ähnlichem: Nein, denn da ist das scheißegal.

Außer es geht um die Suche nach dem Täter, dann sollte man in der Täterbeschreibung alles nennen, was man weiß, sei es Hautfarbe, Sprache, Aussehen...

Andere Antwort

Es ist schwierig.

Laut Pressekodex Richtlinie 12.1 sollte die Nationalität von Tätern nicht genannt werden, sofern diese einer Minderheit angehören.

Das ist bei Deutschen nicht der Fall.

Ich würde hier aber nicht von Rassismus sondern Eher von Diskriminierung sprechen.

LG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Medientechnologe im Bereich Druck.
WeltenWander67 
Fragesteller
 27.04.2024, 16:31

85 Millionen von 8,5 Milliarden, wenn das keine Minderheit ist...(1%)

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