"Im Gegensatz zur Lernbehinderung haben Menschen mit intellektuellen Behinderungen auch Schwierigkeiten mit anderen kognitiven Fähigkeiten!" Stimmt diese?
These?
2 Antworten
Nein, das kann man nicht verallgemeinern. Zu den kognitiven Fähigkeiten zählen unter anderem Aufmerksamkeit, Erinnerung, Lernen, Kreativität, Planen, Orientierung, Vorstellungskraft und Wille. Sowohl bei einer Lernbehinderung wie bei einer intellektuellen Behinderung, also geistigen Behinderung, können andere Bereiche betroffen sein. Erinnerung, Lernen, Planung und Vorstellungskraft sind bei einer geistigen Behinderung sicher etwas stärker beeinträchtigt, als bei der Lernbehinderung. Aber Aufmerksamkeit, Kreativität, Orientierung und Wille sehe ich da definitiv nicht. Es gibt viele kreative, willensstarke, aufmerksame und gut orientierte Menschen mit geistiger Behinderung.
Liebe Grüße! 🍀
Ja, genau das meine ich! Es gibt ganz unterschiedliche Kaliber!
Ich sehe darin keine These, sondern eine Definition bzw. Abgrenzung der Begrifflichkeiten voneinander.
Was ist mit dem Willen gemeint?