"Im Gegensatz zur Lernbehinderung haben Menschen mit intellektuellen Behinderungen auch Schwierigkeiten mit anderen kognitiven Fähigkeiten!" Stimmt diese?

2 Antworten

Nein, das kann man nicht verallgemeinern. Zu den kognitiven Fähigkeiten zählen unter anderem Aufmerksamkeit, Erinnerung, Lernen, Kreativität, Planen, Orientierung, Vorstellungskraft und Wille. Sowohl bei einer Lernbehinderung wie bei einer intellektuellen Behinderung, also geistigen Behinderung, können andere Bereiche betroffen sein. Erinnerung, Lernen, Planung und Vorstellungskraft sind bei einer geistigen Behinderung sicher etwas stärker beeinträchtigt, als bei der Lernbehinderung. Aber Aufmerksamkeit, Kreativität, Orientierung und Wille sehe ich da definitiv nicht. Es gibt viele kreative, willensstarke, aufmerksame und gut orientierte Menschen mit geistiger Behinderung.

Liebe Grüße! 🍀

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 25 Jahre Arbeit mit Kindern und Menschen mit Behinderung.

Ich sehe darin keine These, sondern eine Definition bzw. Abgrenzung der Begrifflichkeiten voneinander.


Bonzo240195 
Fragesteller
 22.02.2024, 16:48

Ja,aber kann man das echt sagen?

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