IHK Prüfungen Einsicht?

3 Antworten

Hallo,

die korrigierten Punkten würden dem Gesamtergebnis zugerechnet, sodass ein Bestehen ohne Wiederholungsprüfung eventuell möglich wäre. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit einer "mündlichen Ergänzungprüfung", falls es doch nicht ganz reichen sollte.

Wichtig ist jedenfalls, dass ein fristgerechter Widerspruch eingelegt wird (max. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides!!). Bei normalen Postweg bedeutet dies Poststempel +3 Tage +4 Wochen. Ist der Bescheid persönlich oder per Einschreiben eingegangen, gilt die Frist ohne die zusätzlichen 3 Tage.

Bitte auch unbedingt daran denken, dass der Widerspruch begründet sein muss! Ein "ich fühle mich ungerecht benotet" reicht nicht aus. :)

Hallo,

der Sinn der Einsichtnahme ist ja, dass du eventuelle Fehler in der Bewertung monieren und gegen die Bewertung Widerspruch einlegen könntest. Insofern würde vergessene Punkte oder zu Unrecht verweigerte Punkte in jedem dem Gesamtergebnis hinzugefügt werden, sofern dies berechtigt wäre.

Hoffentlich wird das nicht nötig sein. Sofern es jedoch dennoch der Fall ist, einfach erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen, habe ich bereits mehrfach (mit Erfolg) gemacht.

Viel Erfolg!

rabbe90 
Fragesteller
 14.06.2016, 17:06

Genau das denke ich auch, jedoch meine Dozentin behauptet, dass wenn zu unrecht korrigiert worden ist und ich das Nachweisen kann, dann habe ich lediglich Anspruch die Prüfung zu wiederholen (auf Kosten der IHK) - was mir total Sinnlos erscheint, denn das sind ja zurecht verdiente Punkte, die ich hätte bekommen sollen!
Vielen Dank für deine Antwort

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marcus1984  14.06.2016, 17:29
@rabbe90

Das täuscht sie sich sicherlich. Das müsste auch aus der Prüfungsordnung der IHK hervorgehen.

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Meines wissens nach hast du jetzt noch lang kein Recht auf Einsicht?!

rabbe90 
Fragesteller
 14.06.2016, 16:15

Sehr wohl, 1 Monat lang - sofern man die Ergebnisse bekommen hat. Aber danke für deine Antwort!

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