Hallo,

am besten in die Ausbildungsordnung des Berufes schauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/b_romkfausbv/BJNR412500013.html

Unter der Überschrift "Anlage 1" nach Paragraph 9 findest du die sachliche Gliederung deines Berufes, also das, was dir vermittelt werden soll. Dort sind auch alle BWL Inhalte aufgelistet.

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Hallo,

Die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute sieht vor, dass, wenn ein Prüfungsbreich mit ungenügend bewertet wurde, die Abschlussprüfung  nicht bestanden wurde. Dies ist leider bei dir der Fall. (Steuerung und Kontrolle).

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Hallo,

die korrigierten Punkten würden dem Gesamtergebnis zugerechnet, sodass ein Bestehen ohne Wiederholungsprüfung eventuell möglich wäre. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit einer "mündlichen Ergänzungprüfung", falls es doch nicht ganz reichen sollte.

Wichtig ist jedenfalls, dass ein fristgerechter Widerspruch eingelegt wird (max. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides!!). Bei normalen Postweg bedeutet dies Poststempel +3 Tage +4 Wochen. Ist der Bescheid persönlich oder per Einschreiben eingegangen, gilt die Frist ohne die zusätzlichen 3 Tage.

Bitte auch unbedingt daran denken, dass der Widerspruch begründet sein muss! Ein "ich fühle mich ungerecht benotet" reicht nicht aus. :)

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