Einsicht in Bewertungsbogen der mündlichen Prüfung bei der IHK?

2 Antworten

Bewertungsbogen ja, der ist online erhältlich und gilt für jeden gleich.

Zu deinen Prüfungsergebnissen auch, das ist zumindest für die schriftliche Prüfung möglich und sollte es für die mündliche auch sein, wobei du dabei wenig einwenden kannst. Am Ende des Tages wird das Wort von den Prüfern gegen deines stehen und das gewinnst du nicht.

Die IHK schreibt dazu:

Was kann ich tun, wenn ich mit den Ergebnissen nicht einverstanden bin?

Zunächst sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Ihre Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Sie können dafür nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, also nach Zugang des Ergebnisbescheides mit Rechtsmittelbelehrung, einen Termin mit der zuständigen Prüfungsbetreuerin vereinbaren.

Gegen die Ergebnisbescheide kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch sollte detailliert begründet werden, da nur dann der Prüfungsausschuss ausführlich dazu Stellung nehmen kann. Der Widerspruch ist bei der Industrie- und Handelskammer ...., schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bei uns. Im Falle der Zurückweisung des Widerspruchs erheben wir eine Gebühr für das Widerspruchsverfahren.

Ergo: Wende Dich an die IHK