IHK BW Ergänzungsprüfung?

1 Antwort

Reden wir über den geprüften technischen Betriebswirt/in IHK?

Fächer wie GK, Deutsch, WiSo... das sind doch keine Prüfungsleistungen. Da gibt es m. E. "Wirtschaftliches Handeln", "Management und Führung", "Fachbezogener technischer PT"?

blackmaca 
Fragesteller
 18.05.2021, 16:54

Geht um ne normale IHK Ausbildungsabschlussprüfung. Die Fächer in denen wir geprüfut wurden sind Wirtschaft, Gk, Deutsch und Berufstheorie

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kragenweiter  18.05.2021, 17:05
@blackmaca

Mhm...im 2. Teil der Abschlussprüfung? Am Ende der Ausbildungsdauer. Das würde mich wundern. Die Prüfungsfächer laut Ausbildungsordnung (und nur daran hält sich die IHK) lauten: Montageauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse, Montagetechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Dann kommt wohl noch das Herstellen einer funktionstüchtigen Baugruppe hinzu.

Für die Ergänzungsprüfung gilt: Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, Auftrags- und Funktionsanalyse, Montagetechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Das ist soweit in allen Ausbildungsbereichen bei der IHK üblich.

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blackmaca 
Fragesteller
 18.05.2021, 17:10
@kragenweiter

"Für die Ergänzungsprüfung gilt: Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, Auftrags- und Funktionsanalyse, Montagetechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann." Genau diese Regelung habe ich gesucht, denn der Teil Berufstheorie ist in AFA und MT gegliedert, also Auftrags und Funktions analyse und montage technik. Sieht so aus als könnte man auch in diesen Fächern eine Mündliche Nachprüfung nutzen um gegebenenfalls doch noch zu bestehen

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kragenweiter  18.05.2021, 17:16
@blackmaca

AFA und MT sind getrennte Prüfungsteile, korrekt. Wenn du in beiden Fächern Mangelhaft bist (und die anderen Fächer sind mind. ausreichend) kannst du in EINEM der beiden mangelhaften Fächer die Mündliche Ergänzungsprüfung machen. Welches Fach...ist deine Entscheidung. Wichtig bei der Auswahl (neben deinem jeweiligen Kenntnisstand) ist auch die Berücksichtigung der erreichten Punkte, denn: Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Erfahrungsgemäß sind aber die Punkteabweichungen nie sehr groß...aber man weiß ja nie. Da wo schon deutlich mehr Punkte erreicht wurden, sollte man auch die Ergänzungsprüfung machen.

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blackmaca 
Fragesteller
 18.05.2021, 17:24
@kragenweiter

Wir wurden in unserer Ausbildung sehr wenig bis garnicht über diese ganzen Prüfungsbedingungen aufgeklärt, du sagst man kann in beiden Berufstheoriefächern (AFA und MT) eine 5 haben und dann durch die Ergänzungsprüfung im Schnitt auf eine 4 kommen. Aber es wäre doch möglich, dass man im Schnitt auf eine 4,4 kommt aber im Einzelnen beispielsweise in AFA eine 4,6, also 5 behält und nur durch MT die 4,4 erreicht. Hat man dann trotzdem bestanden, obwohl man in AFA mangelhaft ist? Und wie sieht es aus wenn man in Wirtschaft eine 4,5 und in AFA eine 4,5 hat, also in zwei verschiedenen Fächern?

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kragenweiter  18.05.2021, 17:36
@blackmaca

Ja. In der Prüfungsordnung steht in der Bestehensregelung immer ein Durchschnitt "ausreichend" - aber wird ja nicht als 4,3 oder 4,4 gerechnet. Dazu werden die einzelnen Teilleistungen als Punkte geführt und verrechnet und anschließen in Prozente umgerechnet, die dann im IHK-Notenschema zu "ausreichend" führen. Also 4,5 und so...gibt es nicht. Hauptsache über 50 % - da beginnt "ausreichend"

Und außerdem steht da in "mindestens" 2 der übrigen Prüfungsfächern. Also ein Prüfungsfach im 2. Teil kann auch mangelhaft sein. Aber...nicht Montageauftrag das muss ausreichend sein.

Und...du darfst keine ungenügende Leistung haben.

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blackmaca 
Fragesteller
 18.05.2021, 18:09
@kragenweiter

Also bedeuten die folgenden bestehensregelen: "3.  Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens „ausreichend“" bedeutet dass WiSo + AFA/MT + Montageauftrag besser als 4,4 sein muss -> besser als Ausreichend
4.  in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“
Angenommen ich habe AFA 5, WiSo 5, MT 4 und Montageauftrag 2, hätte ich dann bestanden, obwohl ich 2 Fünfer habe? Und das war die letzte Frage haha

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kragenweiter  18.05.2021, 18:14
@blackmaca

Nochmal...diese "Noten" gibt es bei der IHK nicht. Mit 4,4 arbeitet da keiner. Die Punktwerte der Teile werden zur Berechnung genommen und in % umgerechnet. Alles über 50 % ist bei der IHK mindestens ausreichend.

Nein...zwei Fünfen sind nicht zulässig - das geht dann rechnerisch nicht auf. Außerdem... die Prüfungsteile sind gewichtet, die gehen nicht gleichmäßig in den Durchschnitt ein. Hier mal die vollständige Verordnung (die sich eigentlich auch als Anhang in deinem Ausbildungsvertrag findet...) https://www.dortmund.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/305742/20e3e29f988ced8f0a0ffb26950386bc/ao-fertigungsmechaniker-in-data.pdf

Paragraph 8.

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