IG-Metall Tarif: Frage zu Monatsentgelte?

2 Antworten

Im Osten gibts da auch nicht die 35h-Woche wie sonst bei der IG Metall üblich, die arbeiten länger, dementsprechend ist der Monatslohn höher. Aber wenn man es auf den Stundenlohn runterbricht ist es weniger. Der Stundenlohn wird dann interessant wenn es um vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit geht, zum Beispiel Samstags oder unter der Woche länger zu arbeiten. Denn da dient als Basis für die Berechnung der Zulagen der Stundenlohn. In Hessen ist das aktuell:

-Erste bis einschließlich sechste Stunde: 25%

-Siebte und Achte Stunde: 40%

-Neunte und Zehnte Stunde: 50%

Diese Zulagen gelten unter der Woche und Samstags. Bei Sonn- oder Feiertagsarbeit liegt die Zulage bei 100%.

Die Betrachtung erfolgt Wochenweise. Mehr als zehn Überstunden pro Woche sind nicht möglich. Wie die Stückelung ist, ob nun unter der Woche oder an einem Samstag oder beides gemischt ist dabei egal. Unter 16 Stunden pro Monat werden generell bezahlt, bei mehr als 16 Stunden kann der Arbeitnehmer entscheiden ob er die Stunden bezahlt haben will oder einen Freizeitausgleich haben möchte, die Stunden landen dann auf einem Mehrarbeitskonto (nicht zu verwechseln mit Gleitzeitkonto). Wobei die Zulagen immer finanziell vergütet werden.



Man sagt ja das die Facharbeiterentlohnung bei ERA 7 beginnt.

Kommt auf das Bundesland an, in Hessen ist direkt nach der Ausbildung in der Regel die E5. Das ist alles nicht eins zu eins übertragbar, alleine schon weil es auch unterschiedliche Anzahl Era-Gruppen gibt. Hessen hat elf, es gibt aber auch Bundesländer mit zwölf Gruppen, zum Beispiel Bayern. Berlin und Brandenburg haben 13 Gruppen. NRW hat vierzehn Gruppen. Und teilweise gibt es auch noch Zwischenstufen.

https://www.igmetall.de/docs_2016_06_17_Metall_Elektroindustrie_ERA_Entgelte_b96d9a06add885f797cb783e19d42f204ce3f4b0.pdf

genauer schauen : welche wochenstunden sind die basis ?   wie sind die voraussetzungen um überhaupt in die gruppe zu kommen ?

spugy  24.07.2016, 12:02

38,5 stunden und eine erfolgreich abgeschlossene ausbildung. Frage beantwortet?

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Kuestenflieger  24.07.2016, 12:49
@spugy

nein . nicht ihr status ,

sondern der erforderliche beim tarifabschluß und der eingruppierungs vorgabe zwischen dgb und arbeitgeber .. daher die differenzen .

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