Identitätsprüfung bei Handyverträgen?

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Hallo,

Es geht schon mal nicht so::

Familienangehöriger mit dem Ausweis der Person, die über den Vertrag läuft, das Paket annimmt?

Das geht aber, auch bei fast allen Ämtern, über eine "Vollmacht".

Da schreibt der Berechtigte, dass die Person XXX, mit den Daten YYY berechtigt ist, die "Funktion ZZZ" wahrzunehmen.auf einen Zettel und unterschreibt diesen selbst.

Genaueres weiß auch Wikipedia unter dem Begriff "Vollmacht".

Grüße aus Leipzig

Woher ich das weiß:Hobby – Ab dem Studium bin ich ein Freak für Elektronik u. Computer
verreisterNutzer  13.05.2018, 18:28

Also könnte ich theoretisch meinem Vater meinen Personalausweis geben und einen Zettel auf dem draufsteht, dass ich meinen Vater bevollmächtige das Paket anzunehmen und diesen Zettel unterschreibe?

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AlterLeipziger  13.05.2018, 20:47

Nur die Vollmacht reicht, also ohne den Personalausweis.

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Wenn die SIM-Karte dabei ist geht es nur noch persönlich (oder über Video-Telefonie), die Gründe sind nachvollziehbar.

Zitat:

Ab 1. Juli müssen sich Prepaid-Kunden ausweisen
Am 1. Juli 2017 tritt §111 des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, wodurch Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet werden, die Identität ihrer Prepaid-Kunden anhand eines Ausweisen zu prüfen. Wie handhaben die Provider das - online und bei SIM-Karten aus dem Einzelhandel? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Die Neuregelung des §111 TKG hat eine sicherheitspolitische Ursache. Die Bundesregierung möchte zur Terrorismusbekämpfung verhindern, dass Kriminelle im Schutze der Anonymität über die Mobilfunknetze miteinander kommunizieren können. Grundlage ist das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. So sollen besonders gefährliche transnationale Netzwerke mithilfe einer gemeinsamen Datei zur Zusammenführung nachrichtendienstlicher Informationen und deren landesübergreifende Auswertung erkannt werden. Eine nachträgliche Identitätsprüfung findet übrigens nicht statt. Wer heute bereits eine SIM-Karte besitzt wird seinen Ausweis nicht rückwirkend vorzeigen müssen.

Mehr lesen > Quelle: https://www.handytarife.de/?ab-1-juli-muessen-sich-prepaid-kunden-ausweisen