Kann man einen Handyvertrag auch erst am einem bestimmten Datum gültig machen bzw.anfangen?

5 Antworten

Du schreibst 1u1 war sch.... kann ich erfahren weshalb? Meiner beginnt in 9 Tagen notfalls kündige ich gleich. Vertrag beginnt auch erst nachdem beim alten Anbieter der Vertrag am 08.05. Abgelaufen ist.

kaum Netz ( ländliches Gebiet ) , mobile Daten klappt nicht immer , Support ist der letzte Dreck , immer wieder Störungen. und ich habe ein neues Handy ( nexus 6p mit Android 6.0.1) kann also nicht am Gerät liegen !

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Ok danke werde sehen wies bei mein Vertrag wird

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im regelfall verlängert sich der vertrag fortlaufend . 

bis zu drei monate vor ende neues mobilfone erhalten, bei gleicher kondition , dann beginnt die neue vertragslaufzeit mit kaufabschluß .

mein alter wäre anfang juli zu ende , jetzt neues gerät bekommen , neues vertragsende april 18 .

habe den Vertrag gekündigt. telefonisch gemeldet läuft Ende Juni aus war ein sch**ß Vertrag bei 1und1

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Ja. Beim Vertragsabschluss kann in der Regel angegeben werden wann der Vertrag beginnen soll.

Ja durchaus. In diesem Fall regelt das deutsche Telekommunikationsgesetz von 1999 das mit der Zusatzklausel 331/15. Vereinfacht besagt diese, dass du das Recht auf die Gültigkeitsfestsetzung hast. (siehe Verfassungsgesetz, Paragraph 89)

Grüss dich Rudi

Mann, von welcher Hecke hast du denn geraucht?

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Du kannst diesbezüglich mit dem Vertragspartner Regelungen treffen wie ihr wollt, dem müssen halt beide Vertragspartner zustimmen.