Ich war auf einer Öffentlichen Party und habe bemerkt das eine Person, gezielt mich fotografiert hat, Ist das erlaubt?

7 Antworten

Warum geht man mit einer AU zu einer Party, egal ob öffentlich oder privat?

Durch solche Aktionen bietet man Kritikern und auch einem kritischen Arbeitgeber nur unnötig Angriffsfläche.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 1980 mit Spiegelreflex unterwegs, seit 2001 DSLR

Gezieltes Fotografieren ist nicht erlaubt. Du musst aber nachweisen, dass sie Dich isoliert fotografierten. Wenn Du nur Teil einer Menschenmenge bist, kannst Du nichts dagegen tun, auch wenn man Dich gut erkennen kann. Wer das nicht will, muss Menschenmassen fern bleiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografie liegt beruflich in unserer Familie.
najadann  01.07.2021, 11:25

Wie kommst du drauf, das sowas nicht erlaubt sein darf?

Klar, Veröffentlichungsrechte sind dann ein anderes Thema, aber fotografieren ist absolut problemlos.

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GammaFoto  01.07.2021, 11:28

Das was du beschreist wäre die "Beiwerk" Regeleung die für eine Veröffentlichung (!) von Fotos relevant ist.

Ich denke mal nicht, dass die Bilder veröffentlicht werden sollen

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GammaFoto  01.07.2021, 11:34
Gezieltes Fotografieren ist nicht erlaubt

steht wo?!?

Damit etwas "nicht erlaubt" ist muss es ein Gesetz geben, das es explizit verbietet! Kannst du das Gesetz nennen, das es deiner Meinung nach verbietet jemanden zu fotografieren?

Um es schon mal vorweg zu nehmen: wirst du schwerlich können, denn ein solches Gesetz existiert nicht! Deshalb ist deine Aussage in dieser Pauschalen Form natürlich Unsinn!

Es ist lediglich in einigen ganz wenigen Situationen nicht erlaubt jemanden zu fotografieren, nämlich dann, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" verletzt wird. Das ist z.B. der Fall, wenn man jemanden in seiner Privatwohnung Fotografiert (z.B. durch ein Fenster) oder wenn man in einem "besonders Gegen Einblick geschützten Bereich" fotografiert, z.B. eine Umkleidekabine im Schwimmbad oder im Kaufhaus, oder wenn man "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt" also z.B. die Opfer oder Geschädigten bei einem Unfall...

Ansonsten aber gibt es per se keine pauschale Einschränkung dass man jemanden nicht fotografieren darf, bestenfalls gäbe es eine Interessensabwägung.

Pauschal verboten ist es aber NICHT!!!!

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Encyclopedia  01.07.2021, 12:09
@GammaFoto

Recht am eigenen Bild. Schon mal gehört? Persönlichkeitsrechte. Auch schon mal gehört?

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GammaFoto  01.07.2021, 13:00
@Encyclopedia

Das "Recht am eigenen Bild" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den §22 KunstUrhG der die Veröffentichung (!) von Bildern regelt. Von da kommt auch dein Unsinn mit dem "Teil einer Menschenmenge" das in §23 KunstUrhG die Ausnahmen des §22 regelt. Ansonsten hat man KEIN Recht an einem Bild auf dem man ebgebildet ist. Und wenn du mal nachdenkst bevor du was schreibst: bevor es um Rechte an einem Bild geht muss so ein Bild ja erst mal gemacht werden!

und ja, ich habe davon gehört und ich weiss auch was Sache ist. Deshalb ja meine Ausführungen und die Frage an dich, wie du auf den Quatsch kommst den du da schreibst! Denn das entbehrt jeglicher Grundlage

Bildaufnahmen werden in §201a StGB geregelt und da steht, wie ich schon geschrieben habe, nur dass es in einigen bestimmten Situationen verboten ist jemanden zu fotografieren.

Also noch mal deine Frage an dich: nenn endlich einen ganz bestimmten Paragraphen und ein ganz bestimmtes Gesetz in dem steht was du behauptest. Nicht einfach irgendwelche Phrasen die du vielleicht einmal gehört hast und vollkommen falsch interpretierst!

Wirst du kaum können, weil es das nicht gibt. Deine Behauptung ist falsch.

Bestenfalls, da muss ich mich wiedeholen, kann es um eine Interssensabwägung gehen. Ein Verbot existiert NICHT!!!

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Nein. Wenn dus nicht willst

GammaFoto  01.07.2021, 11:26

Wir leben in einem Freien Land.
Das bedeutet per Definition, dass man alles machen darf was man will, solange es nicht explizit verboten ist. Das nennt sich Freiheit!

Wo also steht geschrieben, dass es verboten ist jemanden zu fotografieren?!?

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EinTyppie  02.07.2021, 04:52
@GammaFoto

Im gesetzt, du kek XD Wenn du jemand fotografierst der das nich will, nimmst du der person die privatssphäre, und das ist illegal. ist aber auch etwas common sense. Und komm mir nich mit "freihteit"..du hörst dich direkt an wie die ganzen idioten mit der FrEiHeiT KeiNe MAsKE Zu TrAGEn

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GammaFoto  02.07.2021, 17:34
@EinTyppie
m gesetzt, du kek XD

Schwachinn Kleiner! Da steht ein Scheissdreck drin!

Ansonsten kannst du das doch bestimmt belegen,mit dem jeweiligen § wenn du so unglaublich "schlau" bist?!? Wirst du aber nicht wirklich können, weil du da nur Unsinn laberst weil du keine Ahnung hast!

Es gibt nämlich kein Gesetz das es verbietet jemanden zu fotografieren. Das ist nur in GANZ WENIGEN AUSNAHMEN verboten, ansonsten aber NICHT! Es gibt KEIN pauschales Fotografier verbot!

Bestenfalls kann es um eine Interessensabwägung gehen, aber es ist definitiv N I C H T ! ! ! per se verboten jemanden zu fotografieren

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EinTyppie  03.07.2021, 03:42
@GammaFoto

Du bist dir ja super sicher...dann mal los:

Paparazzi-Paragraph: § 201a StGB "Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt."

"Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen" Quelle: https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/

"In einigen Fällen ist es nicht einmal zulässig, andere Personen überhaupt abzubilden. Dies stellt dann einen Verstoß gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte dar. Entsprechende Regelungen enthält dabei § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Hiernach dürfen Sie Personen nicht abbilden – oder entsprechende Aufnahmen auch nicht gebrauchen – wenn" Quelle: https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen/

Soll ich noch mehr raussuchen? Oder siehst du jetzt ein das du absolut Müll laberst? XD Du kommst hier wie der gehirngewaschenste Amerikaner mit der "FrEiHeIt" an, und hast absolut keine Ahnung vom Recht. Und jetzt halt deinen Mund. Du kannst hier nicht gewinnen. Bilder von Leuten machen die das nicht wollen ist nicht erlaubt, fertig.

Achja, zu deinem "es gibt kein pauschales fotografierverbot"...ja doch, gibts, lol. Ruhe jetzt.

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GammaFoto  03.07.2021, 13:34
@EinTyppie

Mein Gott, wie kann man nur so viel Unsinn schreiben?!?!?!?
Und vor allem glauben dass man mit den Scheiß richtig liegt?
Lies doch mal den Blödsinn den du da mit Copy&Paste rein kopierst? UNd versuch vor allem zu verstehen (!!!) was da steht! Daran scheitert's ja scheinbar schon!

Paparazzi-Paragraph: § 201a StGB "Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen,  strafbar, wenn diese unerlaubt  hergestellt oder verbreitetwerden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes  Filmen oder Fotografierenvon Privatpersonen handelt."

Hast du den §201a auch mal gelesen?
Oder hast du einfach nur den erst Beszen Schwchsinn den die Goole als Ergebni geleifert hat ungelesen und unreflektiert hier rein kopiert?!?!?

Da geht es darum, dass es in ganz bestimmten Situationen (NICHT GENERELL!!!!!) verboten ist Aufnahmen zu machen. Nämlich NUR DANN, wenn dadurch der höchst persönliche Lebensbereich verletzt wird, das ist NUR dann der Fall, wenn die Person:

  1. sich " in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhält (also neben der Wohnung z.B. in einer Umkleidekabine)
  2. Das Bild "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt" (also z.B. wenn man ein Opfer eines Unfalls fotografiert!

Darüber hinaus ist es NICHT (!) per se verboten jemanden zu fotografieren!
NUR DANN, IN DEN GANZ GANZ GANZ WENIGEN FÄLLEN DEN DER §201a StGB BESCHREIBT!

Deshalb nennt man ihn ja auch "Paparazzi §", weil es eben darum geht, dass man nicht einfach durch's Fenster oder in die Umkleidekabine fotografieren darf und vor allem dass man keine Unfallopfer aufnehmen darf.

Alles was du da schreibst bezieht sich auf 201a StGB und das hatte ich ja auch schon geschrieben, dass es in ganz wenigen Fällen verboten ist. Aber eben NICHT GENERELL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Soll ich noch mehr raussuchen? 

Nein, da kommt nur ähnlicher Blödsinn dabei raus!!!
Ich will einen Genauen Gesetzestext haben!!!

Einen genauen §!!! Mit Angabe aus Welchem Gesetz oder welcher Verordnung!!!

Nicht irgend einen dämlichen Google Treffer den du nicht verstehst weil du keine Ahnung hast sondern auf eine Suchmaschine angewiesen bist die dir aber auch nur Ergebnisse liefern kann die nicht deiner Aussage entsprechen, weil das was du behauptest nun mal kompletter Schwachsinn ist der sich nicht wirklich belegen lässt!

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EinTyppie  03.07.2021, 20:33
@GammaFoto

Junge XD Du beruhig dich erstmal, bevor wir weiterreden. So wie du hier schreibst denkt man nur das du 12 bist, und damit bist du sowieso nicht ernstzunehmen in so einer Diskussion lol

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GammaFoto  03.07.2021, 23:58
@EinTyppie

ach kleiner... ich bin einfach frustriert dass man es bei einem erwachsenen Menschen (zumindest der Angabe auf dem Profil nach) mit so wenig Reflexionsfähigkeit zu tun hat. Du schreibst einfach nur irgendwelche Sachen von denen du keine Ahnung hast und belegst sie mit Zitaten die vollkommen daneben sind weil du nicht fähig bist zu reflektieren und den Quatsch auch mal zu lesen den du da postest. Wie soll man denn darauf reagieren?!
Wenn du behauptest, etwas wäre verboten, dann musst du dazu auch ein entsprechendes Gesetz angeben können. Das habe ich mehrfach gefordert und es kam immer nichts vernünftiges Zurück.

Dann kommt endlich was und das ist wieder vollkommen daneben, weil es (würde man erkennen wenn man ein bisschen nachdenkt) wie ich zuvor schon geschrieben habe nur für ganz wenige Ausnahmesituationen gilt. Aber die bist wieder NICHT fähig ein Gesetz zu benennen in dem steht, dass es generell und in jeder Situation verboten wäre dass man jemanden fotografiert.

Das kannst du nämlich auch nicht, weil es eben kein solches Gesetz gibt. Egal wie oft du unbelegt das Gegenteil behauptest. Weil du mit deiner Meinung falsch liegst.

Grundsätzlich ist immer in einem freien Land wie Deutschland erst etwas nicht verboten solange es kein Gesetz gibt das es ausdrücklich verbietet.

Wäre es generell verboten, dann müsste es ja kein extra Gesetz geben, das es in den genannten Ausnahmesituationen verbietet (das besagte 201a StGB)!! Allein DAS müsste jedem, der nur eine Sekunde drüber nachdenkt das eindeutige Indiz sein dass es gar nicht sein kann, dass es generell verboten wäre, sonst müsste man sich ja nicht die Mühe machen extra ein Gesetz zu machen für solche speziellen Situationen!

Es kann also nicht verboten sein und ist es auch nicht.

Jeder hat in Deutschland die Freiheit zu tun oder zu lassen, was ihm nicht extra verboten ist oder wozu er nicht explizit verpflichtet ist. Das ist ein ganz einfacher Grundsatz!

Alles was darüber hinaus geht könnte bestenfalls in einer Interessensabwägung enden, wenn entgegenstehende Freiheiten aufeinandertreffen. Ein Verbot von Freiheiten kann und darf es aber in in unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht geben wenn es keine handfesten Gründe dafür gibt. Die Gründe gibt es nur in speziellen Situationen, dann nämlich wenn es um den höchstpersönlichen Lebensbereich geht und genau da gibt es den §201a StGB der in diesen Situationen wo man in einem geschützen Bereich oder in einer geschützen Situation ist das Fotogafieren untersagt. Ausserhalb dieses geschützen Situationen greift die Freiheit und es gibt KEIN Verbot

Deshalb gibt es kein Gesetz das du nennen könntest und deshalb ist es so derart ermüdend und nervtötend meine Zeit damit verschwenden zu müssen mit jemandem wie dir diskutieren zu müssen weil er nicht einsehen will, dass er nicht die geringste Ahnung hat und dann auch noch die Dreistigkeit besitzt seine Ahnungslosigkeit derart vehement zu verteidigen.
Du hilfst keinem wenn du da Dinge in den Raum wirfst von denen du keine Ahnung hast, einfach nur weil du glaubst dass es deiner Meinung nach so sein könnte. aber in Wahrheit du damit voll daneben liegst. Und es hilft auch keinem wenn du selbst dann noch weiter polterst, wenn die jemand, der es besser weis dir sagt dass das nicht sein kann was du da schreibst

Wie kommst du denn drauf, dass du da qualifiziert bist Antworten zu schreiben? Hast du Jura studiert? bist du von Fach und hast entsprechende Rechts-Schulungen gemacht?

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§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs... - dejure.org

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. 

Sie kann deinem Ansehen beim Arbeitgeber mit der Bildaufnahme schaden und sie hat die Aufnahme von dir wahrscheinlich wissentlich angefertigt, da du in der AU bist.
Rein theoretisch ist eine Anzeige möglich würde ich mal sagen, aber ich bin kein Anwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Ob es erlaubt ist, oder nicht, das Foto wurde gemacht, um jemanden deine Anwesenheit in einem Club zu beweisen. Es ist aber auch unklug, abends mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weg zu gehen. Dein Argument, du wärst bloß der Fahrer, ist albern. Deine Kollegen werden erfahren, dass du zwar krank genug bist, nicht auf Arbeit zu erscheinen, aber abends offenbar fit bist. Das ist schlechter Stil.