Ich studiere ein Fernstudium aus Deutschland aber wohne noch in meinem Land und will einwandern?

3 Antworten

Als EU-Bürgerin hast du doch Niederlassungsfreiheit. Du musst nur wissen, wie du deinen Lebensunterhalt verdienst.

Warmeswetter 
Fragesteller
 24.07.2021, 22:08

Muss ich also eine Arbeit in Deutschland erst finden? Ich habe schon ein bisschen Geld gespart so ich weiß, dass ich am mindesten ungefähr ein halbes Jahr Lebensunterhalt bezahlen kann, dann wie ich schon geschrieben habe kann ich eine Arbeit suchen, aber von das was Sie wissen, muss ich schon eine Arbeit sozusagen fast haben um einwandern zu können? mein Studium nimmt viel Zeit, dass ist warum ich gern eine Weile von dem gesparten Geld lebe.

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semirob  24.07.2021, 22:30
@Warmeswetter
Muss ich also eine Arbeit in Deutschland erst finden?

Nein....

Du kannst dir einfach eine Wohnung suchen und dann quasi machen was du willst.

Dein Problem wird allerdings wohl sein, daß ein potentieller Vermieter einen Nachweis darüber verlangen wird, wie du gedenkst deine Miete zu finanzieren.

Es ist nicht so, daß du zwangsweise erst einem Job haben mußt, aber ein Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen ist normalerweise nötig.

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Warmeswetter 
Fragesteller
 24.07.2021, 22:46
@semirob

Vielen Dank für Ihre Antwort! Wenn ich richtig verstanden, ist es der potentielle Vermieter, dass höchstens einen Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen als Nachweis fragt. Ich habe doch kein regelmäßiges Einkommen aber ich kann es finanzieren bis ich mich mit der Arbeit beschäftige. Aber die Frage ist, muss ich einige Nachweisen darüber haben zu dem deutschen Staat/Behörde? Kann ich also einfach vom Nichts anfangen eine Wohnung zu suchen? Genau wohin muss ich mich am mindesten melden?

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semirob  24.07.2021, 23:40
@Warmeswetter
Aber die Frage ist, muss ich einige Nachweisen darüber haben zu dem deutschen Staat/Behörde?

Nein, als EU-Bürgerin nicht.

Kann ich also einfach vom Nichts anfangen eine Wohnung zu suchen?

Ja, im Prinzip schon. Und theoretisch ist es auch möglich, daß dir jemand eine Wohnung vermietet ohne Nachweis eines regelmäßigen Einkommens.

In der Praxis wird das allerdings schwer, insbesondere in Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Eventuell brauchst du einen Bürgen der sich verpflichtet, im Zweifelsfall für die Miete aufzukommen.

Allerdings haben es insbesondere in Städten mit hoher Studentenzahl die Vermieter es nicht nötig, sich auf sowas einzulassen, weil genug andere Interessenten mit festem Einkommen vorhanden sind.

Genau wohin muss ich mich am mindesten melden?

Du must zum Einwohnermeldeamt der Kommune, wo du wohnen möchtest / eine Wohnung gefunden hast.

Die geschickteste und warscheinlich problemloseste Variante für dich wäre wohl, dir zuerst einmal ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu suchen.

Das mag für´s erste relativ teuer sein und vielleicht auch unbequem, aber von dort aus kannst du dir dann in Ruhe was vernünftiges suchen.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, möblierte Zimmer bzw. kleine möblierte Wohnungen auf Zeit zu bekommen.

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Warmeswetter 
Fragesteller
 25.07.2021, 09:51
@semirob

Vielen Dank nochmals! So wenn ich richtig verstanden habe.

Ich muss mich gar nicht bei dem deutschen Staat/Behörde anmelden. Also sie müssen/brauchen nichts davon wissen, dass ich in ihrem Land bin, egal wie lange ich bleibe?

Das einzige, was ich mit einigen Behörde-ähnlichen Organisationen machen muss, ist mich in zum Einwohnermeldeamt der Kommune zu anmelden, aber das ist das einzige?

Das einzige Problem womit ich mich beschäftigen muss, ist eine Wohnung, die keinen Nachweis der Einkomme fordert, zu finden?

Dieses habe ich auf dieser Seite gefunden:https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-artikel.html

<<Grundgedanke ist, dass Unionsbürger sich zu jedem beliebigen Zweck in der EU sowie in den anderen EWR-Staaten und der Schweiz aufhalten dürfen. Nur in dem Fall, dass sie sich länger als drei Monate in einem anderen Staat aufhalten, dort nicht erwerbstätig sind, auch keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit haben und zudem nicht in der Lage sind, sich und ihre Familienangehörigen zu unterhalten, besteht dieses Recht nicht.

Für die Dauer von drei Monaten dürfen sich Unionsbürger in allen Mitgliedstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz aufhalten, ohne hierfür weitere Voraussetzungen zu erfüllen. 

Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen Unionsbürger, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:

  • Sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig, oder
  • sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden, oder
  • sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende – dann müssen sie aber über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, oder
  • sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte und brauchen weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.

Zudem kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts im Einzelfall festgestellt werden, wenn sich durch eine oder.>>

Hier ist es gelistet, welche Ursachen man haben muss um länger als 3 Monaten als EU_Bürgerin in Deutschland bleiben zu dürfen. Ich bin ja Studierende und habe auch Pläne später Arbeit in Deutschland zu suchen. Muss ich irgendwohin gehen und diese Dingen "erzählen" oder reicht es damit, dass ich es weiß und ich es sagen und zeigen kann, ob ich nachgefragt werde?

Spielt es irgendeine Rolle, dass es um ein Fernstudium geht? Wenn ich an diesem Punkt der Liste schaue <<sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende – dann müssen sie aber über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, oder>>

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DerHans  25.07.2021, 11:29
@Warmeswetter

Nur die Einreise direkt in das deutsche Sozialsystem ist "unerwünscht". Du könntest also nicht direkt AlG 2 (Hartz IV) beantragen.

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semirob  25.07.2021, 11:32
@Warmeswetter
Ich muss mich gar nicht bei dem deutschen Staat/Behörde anmelden

Doch, aber das ist mit der Meldung beim jehweiligen Einwohnermeldeamt erledigt.

Das einzige Problem womit ich mich beschäftigen muss, ist eine Wohnung, die keinen Nachweis der Einkomme fordert, zu finden?

Im Grunde ja.....

Muss ich irgendwohin gehen und diese Dingen "erzählen" oder reicht es damit, dass ich es weiß und ich es sagen und zeigen kann, ob ich nachgefragt werde?

Ich vermute mal, wenn du dich bei der örtlichen Behörde anmeldest wird es dort ein entsprechendesd Formular geben, in dem du Angaben dazu machen sollst, was der Grund deines Auffenthaltes ist, bzw. in dem du bestätigen mußt, daß du die Vorgaben der EU-Niederlassungsfreiheit erfüllst.

Das dürfte dann aber lediglich eine Formsache sein.

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Du mußt für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen, bzw. dir eine Arbeit suchen. Wichtig ist auch eine Krankenversicherung. Dann kannst du dich als EU-Bürger ohne Visum in DE aufhalten. Eingewandert bist dann noch nicht, bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft würdest du erst nach 8 Jahren bekommen, sofern du dich selbst unterhalten kannst und nicht auf Staatshilfe angewiesen bist.