Ich möchte zur Polizei, jedoch habe ich eine Sehschwäche mit folgendem Problem. Was für alternative Lösungen gibt es?

MrSlowhand129  19.02.2022, 12:08

Fällt Bundeswehr auch raus ?

Janni190303 
Fragesteller
 19.02.2022, 12:10

Ja, da ich die Arbeit als Exekutive im jeweiligen Bundesland ausüben möchte

3 Antworten

Wie wäre es stattdessen mit dem Zoll?

Da gibt es sehr viele teilweise polizei-ähnliche Fach-Richtungen (Kontrollen am Flughafen bzgl. Schmuggel, Schwarzarbeitkontrolle in Betrieben in der jeweiligen Stadt, Plagiatskontrolle auf großen Messen, Postschmuggel, Grenzkontrollen von Einreisenden und Lieferungen, Lkw-Kontrolle etc. etc. etc). Finde ich ehrlich gesagt sogar interessanter als die Polizeiarbeit.

Da gibt es bestimmt auch was, das Dich interessieren könnte.

Und noch zur Info:

Sehfähigkeit und Brille
Unabhängig davon, ob du eine Brille oder Kontaktlinsen trägst, kannst du für den allgemeinen Zolldienst eingestellt werden.  Für die Bewerbung beim Zoll sind die Dioptrinwerte nicht von Belangen.Die Fehlsichtigkeit muss nur durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden.

(Auszug aus: https://www.zollkarriere.de/zoll-aerztliche-untersuchung/#1)

Janni190303 
Fragesteller
 19.02.2022, 12:22

Danke für die Antwort, wie bereits aber erwähnt, fällt der Zoll aus, da es irgendwie klar gewesen ist, dass das die einzige option ist, wonach ich aber nicht suche.

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diewoelfin0815  19.02.2022, 12:41
@Janni190303

Das mit dem Zoll habe ich auch nur deswegen noch mal genannt, weil viele nur die Arbeit am Flughafen dabei im Kopf haben, aber sie ein wesentlich größeres Spektrum haben.

Magst Du denn verraten, warum Polizei ja, aber Zoll nein? Vielleicht fällt mir dann noch was besseres ein.

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Janni190303 
Fragesteller
 19.02.2022, 18:08
@diewoelfin0815

Polizei auf grund der flexibelsten Tätigkeitsbereich in der Praxis, sowie den näheren Umgang mit den Menschen

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Also: Bis zum 20. Lebensjahr 0,5 beidseitig ohne Sehhilfe.

Ab dem 20. Lebensjahr 0,3 beidseitig ohne Sehhilfe.

Wird dies nicht erfüllt, lasern lassen. Vorher Absprache mit Polizeiarzt, welche Verfahren zulässig sind. Kommt dies nicht in Frage, Pech gehabt.

Ausnahmen: Keine.