Ich möchte zu meiner Mutter ziehen, aber darf nicht?
Hi, ich werde nächsten Monat 14 Jahre alt und würde liebend gern zu meiner Mama ziehen. Meine Eltern sind getrennt und ich wohne bei meinem Vater und seiner neuen Lebensgefährtin, diese sind schon knapp 12 Jahre zusammen. Seit ungefähr 4 Jahren ist mein Verhältnis zu den beiden sehr schlecht und wir streiten mindestens 3 mal am Tag (eher öfter). Ich bin einfach nur unglücklich dort! Meinen Wunsch umzuziehen habe ich auch schon einige Male geäußert, aber sie sagen jedesmal nach der Schule, weil deine Mutter einen schlechten Einfluss hat, aber sie ist die einzige von ihnen die sich für meine Schule interessiert. Also meine Frage, darf ich ohne Einverständnis einfach umziehen?
6 Antworten
Ok. Ich fasse zusammen.
Zunächst brauchst Du schriftlich von Deiner Mutter dass Du bei ihr gerne wohnen kannst, ausreichend Platz da ist. Mit einer Kopie dieses Schreibens geht es weiter:
Du gehst zum Jugendamt und trägst da Deinen Wunsch vor. ABER BEACHTE: Gehe niemals da alleine hin. Wenn möglich nimm einen erwachsenen Zeugen mit. Dann wirst Du ernster genommen.
Jugendämter haben in unserem Staat viel zu wenig Personal. Entsprechend können sie nicht volle Leistung erbringen. Es kann also sein dass Du da nicht ernst genommen wirst.
Dann nimmst Du Deine Zeugen bei der Hand und gemeinsam geht Ihr zum nächsten Amtsgericht, fragt dort wo das Familiengericht ist und Du bittest dann dort um mündliche Anhörung in Gegenward Deiner Zeugen. Du trägst Deinen Wunsch vor.
Alle weiteren Schritte bespreche hier https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
Ab dem 8. Lebensjahr hast du das Recht zu Entscheiden wo du leben willst. Ich habe dieses Spiel schon durch mit meiner Stieftochter die wollte zu ihrer Mutter und zu mir . Schule hin oder her . Geh zum Jugendamt erkläre denen die Situation. Wenn deine Mutter einen vernünftigen Lebenswandel hat (was ich mal annehme) steht deinem Umzug nichts im Weg .
Gruß Sloterking
Hallo,
sobald du 14 wirst darfst du zu ihr ziehen solange keine Vernachlässigung droht (z. B. wenn deine Mutter drogensüchtig wäre oder so)
Aufenthaltsbestimmungsrecht im Sinne des KindeswohlsMaßgeblich bei gerichtlichen Entscheidungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ist immer das Wohl des Kindes. Dazu gehört auch, Kinder ab vier Jahren selbst nach ihren Wünschen zu befragen und diese in der Entscheidung zu berücksichtigen. Bei Kindern ab 14 Jahren setzen sich Familiengerichte in der Regel nur in besonders schweren Fällen über seine Wünsche hinweg, zum Beispiel wenn eine Drogensucht im Spiel ist und Vernachlässigung droht.
Freundliche Grüße
Anonymous221
Dein Vater darf dir nicht verbieten, zu ihr zu ziehen. Geh zum Jugendamt, solange deine Mutter gut für dich sorgen könnte, darfst du jederzeit zu ihr ziehen.
Kommt drauf an, wer das Sorgerecht hat. Wieso lebst du denn bei deinem Vater und nicht deiner Mutter und wieso soll sie einen schlechten Einfluss haben?
Sie haben beide das Sorgerecht. Und ich wohne bei meinem Vater, weil meine Mama damals keinen guten Job hätte jetzt allerdings schon. Und mein Vater kann sie einfach nicht leiden, wegen dem schlechten Einfluss