Ich möchte in eine Wohngruppe?

4 Antworten

Du kannst dich natürlich ans Jugendamt wenden. Plätze in Wohngruppen sind allerdings knapp und teuer.

Das Jugendamt nimmt Kinder und Jugendliche in der Regel nicht einfach so aus der Familie und stationäre Jugendhilfe ist ein sehr massiver Eingriff in dein Leben und das Leben deiner Eltern.

Wenn du den Weg über das Jugendamt gehst, dann wird man mit euch allen reden und gucken, welche Maßnahmen notwendig und geeignet sind.

Wir wissen nicht, was du in deiner Familie ertragen musst, also können wir nicht beantworten, ob du Anspruch auf einen Platz in einer Wohngruppe hast. Das entscheidet das Jugendamt vor Ort. Bedenke aber, dass es leider auch sein kann, dass du dann deine gewohnte Umgebung verlassen musst.

Auch gibt es eine gewisse Wartezeit.

Ich wünsche dir alles Gute und viel Kraft! 🍀

KimIst13 
Fragesteller
 14.09.2022, 22:02

Dankeschön für deine Antwort:) Ja, ich überlege noch mal eine Nacht drüber

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wenn deine eltern sich nicht einigen können, wird ein gericht deinen aufenthalt bestimmen.

Also dich ans Jugendamt zu wenden ist auf jeden Fall eine gute Idee. Diese können dich und deine Eltern beraten (und auch mal auf den Tisch klopfen und sagen, dass deine Eltern nicht an dir zerren sollen).

Ich habe eine Kollegin, die in solchen Fällen Eltern reihenweise zum Wechselmodell überredet. So bemüht sich das Elternteil immer, wenn das Kind einzieht und wenn dann wieder "Normalität" und damit Streit aufkommt, wird schon wieder gewechselt. Funktioniert für spezielle Fälle super.

Wenn keine innerfamiliäre erträgliche Lösung gefunden werden kann, kommt dann eine Wohngruppe infrage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein, so einfach ist das verständlicherweise nicht. Denn in der Pubertät der Kinder sind fast alles Eltern absolut doof. Wenn deshalb die Pubertierenden alles einfach in eine Wohngruppe könnten (wer würde das bezahlen? Deine Eltern oder du?) bräuchte es ewig viele solcher Gruppen, samt Betreuerin ... Überlege mal. Das geht nur, wenn das Jugendamt das aufgrund der häuslichen Umständen für sinnvoll erachtet.