Ich habe gehört Deutschland hat nie einen Friedensvertrag unterschrieben?

13 Antworten

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Das stimmt! Einen richtigen Friedensvertrag hat es nie gegeben! Allerdings betrachten viele heute die 4 + 2-Verträge als Friedensvertrag, weil wir damit unsere volle Souveränität zurück bekommen haben!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich habe gehört Deutschland hat nie einen Friedensvertrag unterschrieben?

Formal ist das korrekt und ein Friedensvertrag ist auch nirgends vorgeschrieben, um einen Krieg zu beenden. Es ist auch nirgends vorgeschrieben, dass man eine Kriegserklärung abgeben muss, um ihn anzufangen. Der 2. Weltkrieg wurde mit der bedingungslosen Kapitulation beendet und mit den ehemaligen Gegnern hat man sich auch so auf die weiteren Beziehungen nach dem Krieg geeinigt. Insofern ist der überflüssig geworden.

Demnach sind wir nur in einem Waffenstillstand

Das ist Quatsch und eine Behauptung z.B. von Reichsbürgern. Es wurde auch nie ein Waffenstillstand vereinbart. Auch das hatte sich mit der bedingungslosen Kapitulation erledigt.

1.) Die Beendigung eines Krieges bedingt nicht zwingend einen Vertrag.

2.) Meines Wissens ist nieüber einen Waffenstillstand verhandelt worden, weil Deutschland damals auch überhaupt nicht mehr in der Position war irgendetwas verhandeln zu können. Bei Verhandlungen muss man auch wa anzubieten haben.

3.) Die 2+4-Verträge haben alle diesbezügliche Fragen geklärt.

Du kannst beruhigt sein - der Krieg ist vorbei.

Eisenschlumpf  20.07.2022, 13:01
Meines Wissens ist nie über einen Waffenstillstand verhandelt worden, weil Deutschland damals auch überhaupt nicht mehr in der Position war irgendetwas verhandeln zu können.

Das ist eine recht gute Erklärung für den Begriff "bedingungslose Kapitulation".

Du kannst beruhigt sein - der Krieg ist vorbei.

Nicht für Infokrieger und Aufwachschafe.

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Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 8./9. Mai 1945 endete der 2. Weltkrieg. Nach Auffassung der herrschenden Völkerrechtslehre in der Bundesrepublik und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte diese Kapitulation, die anschließende Besetzung des deutschen Staatsgebiets durch alliierte Truppen und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten jedoch nicht den Untergang des damaligen deutschen Staates, des Deutschen Reiches, zur Folge. Vielmehr wurde das Deutsche Reich als fortexistierend betrachtet und die 1949 gegründete Bundesrepublik als „teilidentisch“ mit dem Deutschen Reich angesehen.

Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes sollte nicht ein neuer westdeutscher Staat geschaffen, sondern die deutsche Staatsgewalt in einem Teil Deutschlands neu organisiert werden. Aufgrund der besonderen politischen Situation war die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 jedoch nicht vollständig souverän im völkerrechtlichen Sinne. Die Beschränkungen der Souveränität ergaben sich aus verschiedenen den Alliierten zustehenden Rechten. Tatsächlich wurde die Souveränität der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1955 in verschiedenen Bereichen durch Vorrechte der Alliierten gegenüber der deutschen Staatsgewalt eingeschränkt.

Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollen Souveränität der Bundesrepublik stellten die sogenannten . „Pariser Verträge“ aus dem Jahr 1954 dar, zu denen auch der „Deutschlandvertrag“ gehörte, der am 5. Mai 1955 in Kraft trat. Mit diesem Vertrag beendeten die drei Westalliierten ihr Besatzungsregime in der Bundesrepublik. Außerdem wurden das Beatzungsstatut aufgehoben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik aufgelöst. Folgerichtig wurde durch Art. 1 Abs. 2 des Vertrages festgestellt, dass dadurch die Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ bekam. Allerdings wurde der Bundesrepublik durch den „Deutschlandvertrag“ nicht die vollständige völkerrechtliche Souveränität eingeräumt. Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrages verhinderte, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Die politischen Umwälzungsprozesse des Jahres 1989 in Osteuropa und insbesondere die Veränderungen in der DDR, die schließlich zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 führten, mussten zwangsläufig auch zu einer Neuregelung der Rechte und Pflichten der vier Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs im Hinblick auf das wiedervereinigte Deutschland führen. Die politischen Grundlagen wurden im Sommer des Jahres 1990 im Zuge der sog. „2+4-Verhandlungen“ gelegt. Der Kriegszustand zwischen den Westalliierten und der Bundesrepublik wurde faktisch schon Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre beendet, spätestens jedoch mit den deklaratorischen gemeinsamen Erklärungen über das Ende des Kriegszustandes im Juli 1951. Die Sowjetunion gab eine gleichlautende Erklärung im Jahr 1955 ab. Die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den drei westlichen Siegermächten erfolgte bereits mit Gründung der Bundesrepublik, mit der Sowjetunion wurden 1955 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Die ersten beiden Voraussetzungen eines völkerrechtlichen Friedensvertrages werden durch den „2+4-Vertrag“ somit nicht erfüllt. Daher wird in der Völkerrechtswissenschaft eher dazu tendiert, den „2+4-Vertrag“ nicht als Friedensvertrag anzusehen. Allerdings enthält nach Art. 12 der Präambel der „2+4-Vertrag“ die „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, womit zum Ausdruck kommt, dass es die formelle Urkunde eines Friedensvertrages herkömmlicher Art nicht mehr geben wird, durch den „2+4-Vertrag“ vielmehr die endgültige und abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland geschaffen werden soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus
DerRoll  20.07.2022, 14:05

Das hast du wunderbar abgeschrieben. Aber zum wortwörtlichen Abschreiben aus Dokumenten gehört auch dazu das man die Quelle nennt, hier die Ausarbeitung WD - 108/06 des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, "Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik", zu finden hier

https://www.bundestag.de/ausarbeitungen mit der Suche nach "Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“"

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hardliner2019  20.07.2022, 15:11
@DerRoll
Das hast du wunderbar abgeschrieben.

Danke für deinen Hinweis.

Mich überrascht nicht nur, dass Stressika hier einen urheberrechtsgeschützten Text veröffentlicht hat, der nicht von ihr stammt.

Fast noch überraschender ist für mich, was Stressika unter dem abgekupferten Text behauptet:

Woher ich das weiß: Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus

Lernt man nicht gerade bei wissenschaftlichen Arbeiten im Studium, wie richtig zitiert und Quellen angegeben werden?

Auch für Stressika gilt:

Die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste werden bestimmten Fachbereichen zugeordnet (...)
Wer daraus zitieren möchte, muss jedoch stets die Website des Bundestages www.bundestag.de als Quelle angeben.

Zitiert aus:

https://direkt.sicherheits-berater.de/2016/ausgabe-05/ausgabe-52016-beitrag-25.html

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Leif, Support17  20.07.2022, 14:10

Hallo Stressika,

bitte achte künftig darauf, die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. Die Beachtung der Urheberrechte ist uns sehr wichtig, da auch wir bei möglichen Urheberrechtsverstößen umgehend reagieren müssen! Beiträge, die gegen das Urheberrecht verstoßen, müssen oftmals komplett entfernt werden. Deswegen ist es wichtig, dass Du kopierte Textelemente entsprechend kennzeichnest, mit einer Quelle versiehst oder am Ende Deines Textes Quellenangaben hinzufügst.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

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Stressika  20.07.2022, 15:27
@Leif, Support17

Das habe ich hier eigentlich getan, dachte ich zumindest...sorry für den Fehler! Werde zukünftig doppelt nachschauen! ;-)

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Ganz einfach:

Es wurde mal vereinbart, dass man über Reparationen mit bestimmten Ländern spricht, wenn man einen Friedensvertrag vereinbart.

Um das zu vermeiden hat man den Vertrag später anders genannt. Deshalb gibt es formal keinen Friedensvertrag.

Boltze  20.07.2022, 12:02
@PatrickLassan

Das Londoner Schuldenabkommen regelte keine Reparationen, sondern, wie der Name sagt, die Vorkriegsschulden des Deutschen Reichs.

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Boltze  20.07.2022, 12:08
@PatrickLassan

Na eben, da steht, dass genau das nicht geregelt wird. Sie Titel des Art. 5.

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PatrickLassan  20.07.2022, 13:03
@Boltze

Genau darum ging es in der Antwort. Zitat:

Es wurde mal vereinbart, dass man über Reparationen mit bestimmten Ländern spricht, wenn man einen Friedensvertrag vereinbart.
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