Ich bin in Insolvenz, 80k Schuldenbrief. Was bedeutet das?

Artus01  12.01.2024, 21:06

Kann es sein das es sich nicht um deutsches Insolvenzrecht handelt?

6 Antworten

Nun, dann dürfte das Insolvenzverfahren ja schon längst erledigt sein.

Was dieses öminöse Schreiben angeht, so wird darin doch sicher angeführt sein von wann die Ursache Forderung war. Liegt sie vor dem Insolvenzverfahren ist die mit der Restschuldbefreiung erledigt. Du solltest dem Anwalt schriftlich mitteilen das Du keine keine Angaben machst, da die Forderung nach dem Insolvenzverfahren nicht mehr gestellt werden kann.

Sollte die Forderung nach dem Insolvenzverfahren entstanden sein, so solltest Du prüfen ob sie nicht bereits verjährt ist. Sollte das der Fall sein musst Du gegenüber dem Anwalt die Einrede der Verjährung geltend machen, natürlich ebenfalls schriftlich.

Auf keinen Fall solltest Du, es sei denn die Forderung ist berechtigt, zu verstehen geben das die Forderung berechtigt ist und Du z. B. eine Ratenzahlung anbietest. Damit wäre die Forderung dann nämlich wieder wirksam.

Nicht darauf reagieren, sonst legen sie es als Zahlungsbereitschaft aus. Die arbeiten mit solchen miesen Tricks.

Bundesamtjust 
Fragesteller
 12.01.2024, 20:40

Kannst du mir bitte erklären, was meinst du mit Zahlungsbereitschaft

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Ich habe mal gelesen, dass man anwaltliche Briefe (echtes Papier) nicht ignorieren darf.

Du solltest schnell Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen und das Schreiben vorlegen.

Vielleicht hast du noch Kontakt zu deinem Insolvenzanwalt.

Eine ähnliche Masche wurde bei meinem Kumpel auch versucht, aber da war ein Titel nicht in die Insolvenz genommen worden. Trotzdem wurde versucht, nach abgeschlossener Insolvenz weitere Titel nochmal einzutreiben.

Das mit der sehr kurzen Frist ist "normal" - um Druck zu machen.

Ansonsten wird es schwierig, Dir da etwas zu raten, weil ich nicht weiß, warum Dich eine Anwaltskanzlei anschreiben sollte und Unterlagen einfordern, wenn die Sache angeblich erledigt ist.

Bundesamtjust 
Fragesteller
 12.01.2024, 20:38

Ich nehme es nicht ernst, ich habe alles schon bezahlt.

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verreisterNutzer  12.01.2024, 20:44
@Bundesamtjust

Ansonsten war ja ein Verfahren anhängig, welches geschlossen ist. Du könntest - wenn es denn darum explizit geht - das Az. des Verfahrens mitteilen, dann kann der Anwalt die Akte einsehen z.B. und dann eben auch mitteilen, dass das Verfahren erledigt ist - mehr aber auch nicht - auf gar keinen Fall würde ich denen irgendwelche Auskünfte erteilen und Unterlagen übermitteln.

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verreisterNutzer  12.01.2024, 20:50
@Bundesamtjust

Ach herrjeh, vielleicht nutzt da nur jemand "fremde Federn" - mir ist kein Anwalt bekannt, der in dem Alter noch arbeitet (und ich bin seit 1989 ReNo-Fachangestellte) - das ist mir auch echt noch nicht untergekommen ;-)

Also da würde ich dann erstmal gar nichts machen - wenn`s ganz dicke kommen sollte, kann man immer noch einen Anwalt konsultieren evtl. dann mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.

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verreisterNutzer  12.01.2024, 23:42
@Bundesamtjust

Hm, das ist ja ein Insolvenzverwalter - aber der hatte doch mit Deiner Sache nichts zu tun oder? Du kennst den ja anscheinend nicht...Hast Du noch einen Anwalt, der sich damals gekümmert hat? Den könntest Du nochmal ansprechen...

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verreisterNutzer  12.01.2024, 23:44
@Bundesamtjust

Ja, könnte sein, dass da noch jemand ist, der nichts "abgekommen" hat und es jetzt nochmal versucht, da doch noch an Geld zu kommen...

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Bundesamtjust 
Fragesteller
 12.01.2024, 23:46
@verreisterNutzer

Also, wenn es ja wichtig sein sollte, dann würde ich doch Brief vom Gericht kriegen, oder nicht?

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verreisterNutzer  12.01.2024, 23:47
@Bundesamtjust

Ja, davon gehe ich aus, aber wie ich schon sagte: Du kannst denen das Az. geben unter welchem das Insolvenzverfahren damals lief und dann kann der Anwalt sich kümmern und wird ja sehen, dass das Verfahren abgeschlossen ist....das wäre eine Möglichkeit.

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Man will Einkommensnachweise um Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Wenn du die Forderung nicht anerkennst oder bereits beglichen hast solltest du dies mitteilen. Ggf. Nachweise wie Überweisungsbelege, bei Schecks Kontoauszüge bzw. Quittungen der Gläubiger beilegen.

Bundesamtjust 
Fragesteller
 12.01.2024, 23:49

Ich gebe denn fremden man doch nicht meine Kontoauszüge, wenn es wichtig sein sollte, würde ich Brief vom Gericht kriegen.

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Rotfuchs716  12.01.2024, 23:53
@Bundesamtjust

Frage erstmal nach um welchen Gläubiger es sich handeln soll. Hast du an den Gläubiger bereits gezahlt könnten Nachweise der Zahlung angefragt werden. Ich hatte mal einen Fall wo ein Vermieter um mich los zu werden bei einer Anwaltskanzlei der Wahrheit zuwider behauptete ich hätte die Miete nicht überwiesen. Ich hatte daraufhin der Anwaltskanzlei durch Kontoauszug nachweisen müssen, dass die Miete bezahlt war. Wenn du die Forderung aus anderen Gründen als der Erledigung bestreitest sollten die Gründe angegeben werden.

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Rotfuchs716  12.01.2024, 23:56
@Bundesamtjust

Dann setze dich besser direkt mit dem Finanzamt in Verbindung. Wenn du Zahlungen an Dritte leistest gibt es dann meist erhôhte Kosten.

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