Ich 14, er 17. Ist das strafbar?

12 Antworten

Nein, er macht sich nicht strafbar, aber lass dich bitte nicht drängen. Du musst das selber wirklich wollen und eigentlich ist es noch etwas früh. Infomiere dich genau über sichere Verhütung.

In Deutschland liegt das Schutzalter bei 14 Jahren, heißt:

  • Beide Partner unter 14 Jahren: OK (bzw. nicht strafbar)
  • Beide Partner über 14 Jahren: OK (dein Fall)
  • Ein Partner U14, der andere Ü14: Verboten

Dazu gelten noch verschiedene andere Bedingungen:

  • Partner A (14/15 Jahre alt) mit Partner B(18-21 Jahre alt): Erlaubt, sofern kein Entgelt geleistet wird oder eine Zwangslage ausgenutzt wird (und es einvernehmlich ist)
  • Partner A (14/15 Jahre alt) mit Partner B(>21 Jahre alt): Erlaubt, sofern der "Täter" nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt", kein Entgelt leistet und keine Zwangslage ausgenutzt wird.
  • Partner A (Unter 16) mit Partner B (Schutzbefohlener von Partner A): Strafbar

Ein Schutzbefohlener ist übrigens jemand dem du "zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung" anvertraut bist.

Quellen:

Zu deiner Frage speziell: Nein, er macht sich nicht strafbar! (StGB §182)

Bei Ergänzungen, Korrekturen oder Fragen, bitte kommentieren:)

Effigies  24.04.2014, 20:05

Ergänzung: Schutzbefohlener über 16 aber unter 18 - kann auch Strafbar sein.

§ 174 Abs 1 (2) ....unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit ......

Ansonsten sehr schön zusammengefasst.

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Effigies  24.04.2014, 20:14
@TheGoodOne

Der is halt wichtig, damit ein/eine Lehrer/in der/die was mit ner/nem Schüler/in hat ned sagen kann , ich versau Dir die Note wenn Du Schluss machst. o.ä.

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Nein, ist es nicht, kann gerne noch ne Tabelle raussuchen, auf der das genauer erläutert ist ;) Edit: Hab die jetzt schon gefunden:

http://www.gutefrage.net/bilder/sex/sex-mit-14--normal/2267514

Effigies  24.04.2014, 17:42

Die Graphik fasst ja schön noch mal alles zusammen und die $ stehen auch noch mal dabei. Fein.

Das Einzige was noch fehlt ist der § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen. Dann haben wir alles vollständig.

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Ab 14 bist Du kein Kind mehr und kannst zusammen sein mit wem Du willst.

Also ich hab jetzt schon öfters bei solchen Fragen vorbei geschaut und da waren sie sich alle nicht so einig.

Das is ja auch eher unwichtig ob sich die Ratekasper hier einig sind, Entscheidend ist was im Gesetz steht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

unter 14 steht da.

Effigies  24.04.2014, 17:32

Außerdem noch für Dich interessant:

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage.....

Das trifft auf Dich hoffentlich nicht zu.

Und : (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen....

Betrifft euch auch nicht ?

Und zuletzt: (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie.........und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,

Dazu müßte er über 21 sein und Deine Unerfahrenheit arglistig ausnutzen. Haben wir auch ned.

Also alles in Ordnung.

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wenn beide minderjährig sind wie in dem Fall 14 - 17 nicht

Kraiship  24.04.2014, 17:30

Sie dürfen aber weiterhin, wenn er 18 wird....

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