Holzofen, Zahlung von Schornsteinfeger mieter oder Vermieter?
Wir sind drei Wohnparteien, eine davon hat sich jetzt zusätzlich einen Holzofen geholt. Ohne es mit dem Vermieter abzuklären, der hat jetzt die Abnahmerechnung mit Kehrung vor Inbetriebnahme bekommen.
Muss es trotzdem der Vermieter zahlen obwohl er von nichts wusste?
5 Antworten
Er zahlt und belastet den Mieter damit. Es kommen ja noch wiederkehrende Kosten auf den Mieter zu.
Das kann er doch den Nebenkosten dieser einen Wohnung zurechnen.
Natürlich kann/muss der Vermieter die Kosten vollständig auf den einen umlegen.
Ihr anderen profitiert aber davon. Sinken dadurch die Brennstoffkosten für die Zentralheizung insgesamt, drückt das auch Euren Anteil an den Heizkosten, der nach Wohnflächenanteil umgelegt wird.
Denkt mal über eine Brennholzspende nach!
Das legt man immer auf die Mieter um.
Also normalerweise hat man das so gestaltet, dass man das umlegt.
In Vorleistung kann man ruhig gehen.
in diesem Fall zahlt es der Mieter selbst, vollständig, und wenn er Pech hat, muss der Mieter dies rückgängig machen wegen fehlender Erlaubnis des Vermieters
Der Vermieter muss eigentlich dem Mieter gestatten einen Holzofen in die Wohnung zu holen.
Die Kosten trägt alleine der Mieter der Wohnung!
Okay, aber belastet er alle drei Mieter damit oder nur den einen, wegen dem diese Abnahme zustande kam?