Hochzeitstermin mit 17 ausmachen?
Hallo, darf ich mit 17 einen Termin zur Hochzeit ausmachen, wenn ich zum Termin dann 18 bin? Also angenommen ich werde im Februar 18, könnte ich da jetzt schon einen Termin für März machen? Man sollte es ja ca. 6 Monate vorher machen habe ich gelesen
3 Antworten
du kannst dir einstweilen die entsprechenden Papiere zusammensuchen und ggfs. einholen - vielleicht auch den Antrag beim Standesamt holen und ausfüllen - den Antrag selbst kannst du vermutlich noch nicht stellen, genauso wenig kannst du jetzt einen Handy-Vertrag abschließen - das liegt einfach daran, dass du jetzt noch nicht voll geschäftsfähig und damit auch nicht uneingeschränkt handlungsfähig bist
natürlich darfst du, Du dürftest mit Einwilligung der Eltern sogar mit 16 schon heiraten.
Und wenn Du einen Temin in deine Volljährigkeit legst, wo ist das Problem, du fängst ja nicht mit 18 spontan an zu leben.
Doch schon, wenn das Familiengericht nichts dagegen hat und man eine Begründung beilegen kann und die geistige Reife nachweisen kann, dann schon
Stimmt teilweise, wurde 2017 geändert, Hatte ich nicht auf dem Zettel
Um in Deutschland heiraten zu können, ist es erforderlich, dass die zukünftigen Eheleute ehemündig sind. Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit in Deutschland rechtswirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. In der Regel ist dies mit Eintritt des 18. Lebensjahres der Fall. Ziel soll durch die Regelung sein, dass die betroffenen Personen eine gewisse Reife besitzen und sie vor vermeintlichen Nachteilen, die durch die Ehe entstehen können, zu schützen.
Unter zwei Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit schon im Alter von 16. Jahren zu heiraten. § 1303 BGB ist dabei zu beachten. Es ist erforderlich, dass mindestens ein Partner bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat und das Familiengericht der der Ehe zustimmt. Dabei prüft das Familiengericht genau, ob Anhaltspunkte vorliegen, die gegen eine Ehe sprechen könnten. Unter anderem werden die Vermögensverhältnisse der einzelnen Personen detailliert untersucht.
es geht noch weiter : wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen BGB § 1304 - unter 18 J ist man nicht geschäftsfähig - die beschränkte Geschäftsfähigkeit bezieht sich auf Vorgänge im täglichen Leben, nicht auf Eheschließung - warum? mit der Eheschließung geht man Verpflichtungen ein, wie z.B. Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner unter bestimmten Bedingungen - das kann man nicht, wenn man nicht volljährig ist
Nein.
Du bekommst keinen Termin, wenn du 17 bist.
Man kann nicht mehr mit 16 heiraten.