Hilfe Wohnung ohne Fenster?

4 Antworten

Den Vertrag fristlos kündigen, bzw. versuchen einen Aufhebungsvertrag zu machen. Wohnungen ohne Fenster sind unzulässig. Wenn der Vermieter Stress macht, dann ankündigen, dass du dem Bauamt mitteilst, dass hier Kellerräume zu einer anderen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, als beantragt und zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da kannst du jederzeit fristlos kündigen- ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass hier ein Verstoß gegen geltende Bauvorschriften vorliegt und eine solche Wohnung überhaupt nicht existieren dürfte. Zudem solltest du das örtliche Bauamt informieren.

Suche eine neue, kündige dann und nimm die neue Wohnung.

Hast Du die Wohnung nicht besichtigt? Wenn keine Besichtigung vorlag, kann man zur Not anfechten.


florestino  24.01.2019, 14:57

Hier braucht man nichts anzufechten. Ein fensterloser Kellerraum kann nicht als Wohnung vermietet werden.

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Mal ganz fix in einen Mieterverein eintreten und dich umfassend beraten lassen. Die Vermietung ist vermutlich als “Wohnung“ nicht mal zulässig.