Heizungsreparatur: Rechnung nicht gerechtfertigt?

3 Antworten

Hier geht es um mehrere Fragen.

  • 1:
Mal abgesehen davon, dass die getauschten Teile im freien Handel nur ca. 50% - 70% kosten,

Das ist zunächst irrelevant. Ersatzteile kosten immer das, was der einbauende Betrieb dafür verlangt. Und es ist nur logisch, dass das deutlich mehr ist, als das, was ähnliche Teile im Internet irgendwo im hintersten Wasweißichwostan kosten würden.

  • 2:
tauchen auf dieser Rechnung diverse Teile auf.
Tankanschlussleitung
Mischeinrichtung
Magnetspulen
und die Hersteller-Kundendienstmonteurstunden mit 72,00€ netto sowie die Kundendienstmonteurstunden des Heizungstechnikers.

Entscheidend ist doch, ob diese Teile getauscht wurden oder nicht. Die Arbeitskosten sind soweit im Rahmen.

  • 03:
So kommt eine Rechnung von fast 500€ zustande mit Teilen, von denen keiner weiß, ob die tatsächlich zur Lösung des Problems beigetragen haben.

Du kannst Rechung und Aufstellung bei der zuständigen Innung prüfen lassen. Da wird Dir aber auch niemand sagen können, welche Teile nun exakt und en detail notwendig respektive sinnvollerweise getauscht wurden. Dafür müsstest Du schon einen Gutachter beauftragen.

Ich bringe ja auch nicht meinen Wagen in die Werkstatt, wo Bremsklötze getauscht werden müssen und muss nachher ohne Rücksprache eine ganze Bremsanlage zahlen.

Au contraire - genau das müsstest Du dort auch, wenn Du den Wagen mit dem Auftrag "in Ordnung setzen" abgegeben hättest. Hier handelt es sich nämlich in beiden Fällen sehr wahrscheinlich um einen Dienstvertrag, und gerade nicht um einen Werkvertrag. Und beim Dienstvertrag gilt die erbrachte Leistung als Zahlungsgrund, nicht zwingend ein bestimmter Erfolg. Die Beauftragung des Werkskundendienstes ist bei komplexeren Störungen an Heizungsanlagen üblich; die Beauftragung erfolgt dann durch den Handwerker im Auftrag des Kunden (was übrigens zu günstigeren Tarifen und schnellerer Abwicklung führt, als wenn der Privatkunde selbst dort vorstellig werden würde).

Im Endeffekt bleibt hier natürlich ein schaler Beigeschmack zurück. Wenn die Heizungsanlage noch keine 5 Jahre alt ist, wäre zudem zu prüfen, ob hier nicht ein Gewährleistungsfall vorliegt, denn eine Heizung hat 5 Jahre Gewährleistung, nicht nur 2 Jahre (da fest mit dem Gebäude verbunden). Es dürfte ratsam sein, unter Beachtung der Fristen der Rechnung zumindest in Teilen zu widersprechen und das Gespräch mit der Fachfirma zu suchen. Die zuständige Innung wurde ja schon genannt; es bliebe ggfs. noch der Klageweg mit Gutachter etc. pp. , aber ob es das wert ist?

rissen01 
Fragesteller
 09.01.2014, 17:14

Ersatzteile kosten immer das, was der einbauende Betrieb dafür verlangt. Und es ist nur logisch, dass das deutlich mehr ist, als das, was ähnliche Teile im Internet irgendwo im hintersten Wasweißichwostan kosten würden.>

Ich sehe ein, dass die Teile beim ausführenden Techniker etwas teurer sind und ich zahle das auch gern. Allerdings finde ich 100% Aufschlag doch etwas happig. Gut, das muss ich dann mit dem Auftragnehmer klären. Nichts desto trotz sind meine recherchierten Preise nicht von Händlern "irgendwo im hintersten Wasweißichwostan", sondern durchgängige Preise von Fachhändlern mit Standortniederlassungen.

Au contraire - genau das müsstest Du dort auch, wenn Du den Wagen mit dem Auftrag "in Ordnung setzen" abgegeben hättest. Hier handelt es sich nämlich in beiden Fällen sehr wahrscheinlich um einen Dienstvertrag, und gerade nicht um einen Werkvertrag.>

Dienstvertrag hin, Werkvertrag her. Ich habe noch bei KEINER (und ich habe mit einigen Werkstätten zu tun gehabt) erlebt, dass teure Teile ausgetauscht wurden ohne vorher

  1. Rücksprache zu halten und
  2. Mir vorher zu sagen, was mich der Spaß kosten wird.

So hat der Kunde immer noch die Möglichkeit abzuschätzen, was für Kosten auf ihn zukommen und eventuell den Auftrag abzubrechen wenn die Kosten/Nutzen-Rechnung nicht aufgeht.

Den Tip mit der Gewährleistung finde ich schon hilfreich, vielen Dank dafür...

0
FordPrefect  09.01.2014, 18:15
@rissen01

Ich sehe ein, dass die Teile beim ausführenden Techniker etwas teurer sind und ich zahle das auch gern. Allerdings finde ich 100% Aufschlag doch etwas happig. Gut, das muss ich dann mit dem Auftragnehmer klären.

Das stimmt.

Nichts desto trotz sind meine recherchierten Preise nicht von Händlern "irgendwo im hintersten Wasweißichwostan", sondern durchgängige Preise von Fachhändlern mit Standortniederlassungen.

Ich bezweifle ernsthaft, dass Du bei örtlichen Fachhändlern exakte Preise für spezielle Komponenten gefunden hast (geschweige denn, dass man Dir die dort verkaufen würde). Gerade im Bereich Heizungstechnik sind diese nämlich nur für registrierte Fachkunden (sprich Installateure) zugänglich, und selbst wenn Du selbige gefunden hättest, würde ich vermuten, dass es sich um Nettopreise handelte.

Dienstvertrag hin, Werkvertrag her. Ich habe noch bei KEINER (und ich habe mit einigen Werkstätten zu tun gehabt) erlebt, dass teure Teile ausgetauscht wurden ohne vorher

Rücksprache zu halten und
Mir vorher zu sagen, was mich der Spaß kosten wird.

Ich schon. Passierte früher ständig. Um den ganzen Ärger einzudämmen, hat man speziell im KFZ-Bereich mittlerweile flächendeckend eingeführt, dass bei Feststellen weiterer Schäden vor Ausführung zunächst der Kunde zurückgerufen wird. Nichtsdestotrotz wäre die pauschale Ausage "herrichten" ein klassisches Beispiel für einen Dienstvertrag. Wenn Du mal beim nächsten Werkstattbesuch das Kleingedruckte auf der Rückseite genauer durchliest, wirst Du dort einen Passus finden, demzufolge Aufträge sowohl durch schriftliche resp. mündliche Aussage des AG, als auch durch Ausführung als beauftragt gelten und zur Abrechnung kommen. Und das ist beim Dienstvertrag völlig korrekt.

0

Im Grunde ist die Frage, ob man zahlen muss wenn der Kundendienst-Monteur total unfähig ist und irgendwelchen sche*ß macht oder Dinge verbraucht die später nicht zur Lösung des Problems beigetragen haben.

Du kannst erstmal Wiederspruch einlegen wenn du der Meinung bist, da läuft was falsch (Wie steht sicher im Netz). Die können auch nicht Bauteile 1000% über den Preis kaufen und dir fallen dann die Augen raus wenn du die Rechnung siehst. Die werden die Bauteile auch nicht so teuer gekauft haben. Jetzt ist die Farge, wie viel % noch im Rahmen sind und ob die Handwerker auf den ursprünglichen Kaufpreis überhaupt noch was draufhauen dürfen. Die werden die Teile vermutlich nicht so teuer gekauft haben. Wäre zu klären, ob das schon illegal ist. Weiterhin willst du wissen, wozu die Teile benötigt wurden. Das müssen die dir sicher auch nachweisen.

Ich denke es ist kein Problem, wenn die Magnetspule nicht zum Einsatz gekommen ist bzw. verbaut wurde. Wenn der Handwerker davon ausgehen musste, dass es sich um den Fehler X handelt und er sicher war, (natürlich musste er genug Hinweise haben) dass ein Einbau der Magnetspulen das Problem behebt dann ist das sicher ok. Ist bei Ärzten auch so, die versuchen oft Dinge und später lag das Problem ganz wo anders.

Die Lösung eines Problems ist teilweise auch erst nach mehreren Fehlversuchen möglich. Sehe ich als normal an. Durch fachliche Kompetenz sollte die Anzahl von "Fehldiagnosen" aber auf einen normalen Niveau gehalten werden. Und wenn man keine Ahnung hat, drei Stunden an dem Teil rumschraubt, dabei Material verbraucht und dann erst einen anderen Monteur ruft sehe ich keinen Grund den sche*ß zu bezahlen. (pers. Meinung)

Ich würde Wiederspruch einlegen. Meine Bedenken/Unklarheiten genau schildern, fragen warum das Problem erst der Brötje-Kundendienstmonteur lösen könnte, wo das Teil XYZ geblieben ist usw. Warten was die schreiben/anbieten und dann weiterschauen.

schalte doch die örtliche Innung für Sanitär, Hezung und Klima ein und bitte diese um eine Begutachtung der Rechnunng und ob die einzelnen Rechnungsposten bei dem beschriebenen Fehler gerechtfertigt sind. Bei der Gelegenheiot kannst Du Dir dann auch eine andere kompetente Fachfirma empfehlen lassen, denn da wurde offensichtlich ja ganz shön rumgepfuscht.