Heizung muss nach Wohnungskauf erneuert werden?
Hallo,
wir haben vor uns eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu kaufen. Laut EnEV muss unter bestimmten Umständen (z.B. Alter der Heizung) diese innerhalb von 2 Jahren ausgetauscht werden. Wer muss jetzt die Kosten tragen. Alle Eigentümer (die können ja nix für den Wechsel) oder nur wir als neue Eigentümer?
Gruß Thomas
Es handelt sich um eine Zentralheizung
4 Antworten
Wen da per kessel gehetzt werden muss Dan müssen das alle bezahlen wen aber jede Wohnung zb nur eine Gastherme hat Dan müsst nur ihr das bezahlen!
Dan sollte man aber das auch als Grund benutzen den Kaufpreis zu senken!
Ein kessel darf nur noch 30 Jahre alt werden und wen der 28 Jahre schon alt ist Dan sollte man auch deswegen den Kaufpreis drücken den der ist schon lange nicht mehr wirtschaftlich!
Aber vor dem Wohnung s kauf sollte man sich den Energieausweis der Wohnung und des Hauses zeigen lassen und verlangen zu wissen wie Liquide die Hausverwaltung ist ! Also ob genug Geld für Reparaturen da ist!
Der Wechsel des Heizkessels ist per Gesetz vorgeschrieben! sobald er die 30 Jahre voll hat darüber hinaus darf er nicht mehr verwendet werden! (gilt auch für gas Thermen aber so alte habe ich noch nie gesehen)
Nehmt jemanden mit der sich mit der Heizung auskennt und weis worauf es bei dem kauf einer Eigentumswohnung alles ankommt!
Und Überlegt euch ob es nicht sinnvoller ist ein neu gebautes haus mit Eigentumswohnung zu kaufen!
Dan sollte man aber das auch als Grund benutzen den Kaufpreis zu senken!
Im Regelfall verfügt die WEG über Rücklagen, die eigens u.a. für solche Fälle gedacht sind.
Mit dem Kauf gehen die Gesamthandanteile an der Rücklage automatisch auf den neuen Eigentümer über; folglich gibt es von daher keinen Anlaß den Kaufpreis zu mindern - schließlich muß man ja nicht kaufen!.
Anders wäre das dann, wenn die WEG pleite wäre und halt keine Rücklagen besäße.
Da besteht dann immer noch die Möglichkeit was Neues zu erwerben.
Das kommt natürlich auf die Heizung an
Hat jede Wohnung eine eigene Heizung ?
Dann musst du die selber erneuern.
Falls es eine Gasheizung oder eine Ölheizung ist wird der Schornsteinfeger dich darüber informieren ob die Heizung neu muss
Bei Ölheizung bekommt man Fördergelder vom Staat
Unter Umständen.. Das Alter allein reicht definitiv nicht. Aber sowas klärt man vor dem Notar also jetzt.. Nachkarten geht laut BGB nicht.
Soweit es sich um eine zentrale Heizanlage handelt, beschließen alle Eigentümer mehrheitlich über eine erforderliche Erneuerung, deren Kosten von allen nach ihren Miteigentumsanteilen entsprechend zu tragen sind.